Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Isarvorstadt - Diese Fragen und viele mehr zum Thema Gründungszuschuss möchte die Agentur für Arbeit München gemeinsam mit der Industrie- und Handwerkskammer München und Oberbayern (IHK) sowie mit der Handwerkskammer München und Oberbayern (HWK) beantworten.
Die Agentur für Arbeit kann bei der Existenzgründung finanzielle Unterstützung in Form eines Gründungszuschusses leisten. Der Gesetzgeber hat zwar vor mehr als einem Jahr die Voraussetzungen zum Bezug eines Gründungszuschusses geändert, trotzdem ist die Förderung der Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit bei Arbeitslosengeld I EmpfängerInnen möglich.
Die Agentur für Arbeit München lädt Arbeitslosengeld I EmpfängerInnen zu folgender Veranstaltung ein: „Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld I-EmpfängerInnen“ am Mittwoch, 31.Juli, von 13 bis 15 Uhr, im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit München, Sitzungssaal und BiZ-Foyer.
Die Veranstaltung ersetzt kein Existenzgründungsseminar und richtet sich nur an Arbeitslosengeld I-EmpfängerInnen, die sich mit einem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit selbständig machen möchten.
Der Besuch ist kostenfrei. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.
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