Glühwein- und Bierverbot am Viktualienmarkt - jetzt auch per Schild

Seit vergangener Woche gilt am Viktualienmarkt und in der Fußgängerzone unter freiem Himmel ein Alkoholverbot. Darauf weisen nun auch Schilder hin.
von  AZ
Nicht zu übersehen: Von 11 bis 23 Uhr (und in der Silversternacht) gilt ein Alkoholverbot am Viktualienmarkt samt Fußgängerzone.
Nicht zu übersehen: Von 11 bis 23 Uhr (und in der Silversternacht) gilt ein Alkoholverbot am Viktualienmarkt samt Fußgängerzone. © Daniel von Loeper

Altstadt - Die Regel gilt schon seit Mittwoch vergangener Woche, inzwischen weisen auch Schilder darauf hin, damit es wirklich alle Münchnerinnen und Münchner mitbekommen: Auf dem Viktualienmarkt und in der Fußgängerzone darf unter freiem Himmel kein Alkohol mehr getrunken werden, und zwar fast den ganzen Tag, von 11 bis 23 Uhr.

Silvester und Neujahr: Durchgehendes Alkoholverbot am Viktualienmarkt

Für die Silvesternacht und Neujahr gilt das sogar durchgehend, also von 11 Uhr am 31. Dezember bis 1. Januar, 23 Uhr. Der städtische Krisenstab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) hatte das Anfang vergangener Woche beschlossen, um das Risiko weiter zu minimieren, dass Menschen sich beim Zusammentreffen mit Corona anstecken.

"Es wäre absolut unverständlich", argumentiert OB Dieter Reiter (SPD), "einerseits den Christkindlmarkt mit seinen Glühweinständen wegen Corona abzusagen, aber gleichzeitig den Alkoholkonsum auf den stark frequentierten Flächen in der Innenstadt weiter zuzulassen."

Die Grundlage für dieses Glühwein-, Bier- oder Proseccoverbot liefert die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Danach können Kommunen selbst festlegen, an welchen öffentlichen Orten unter freiem Himmel ein Alkoholverbot festgelegt wird. Die Allgemeinverfügung im vollen Wortlaut und die zugehörigen Lagepläne finden sich auf muenchen.de/corona.

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