Giesing-Vergewaltiger: Fall bei Aktenzeichen XY.. ungelöst

Brutale Vergewaltigung in Giesing: Eine 30-Jährige geht ein paar Meter in den Wald zum Bieseln, da packt sie ein Mann und vergewaltigt die Frau. Der Fall ist bei Aktenzeichen XY... ungelöst
München - Martyrium für eine 30-jährige in Obergiesing. An einem Donnerstagabend verlässt die Frau in der Nähe der S-Bahnhaltestelle "Fasangarten" den Weg , um im Wald zum Bieseln zu gehen. Da überfällt sie der brutale Sex-Täter, den die Polizei per Phantombild sucht. Jetzt ist der Fall auch in der Sendung "Aktenzeichen XY...ungelöst" im ZDF am 05.02.2014 um 20.15 Uhr Thema.
Wie bereits berichtet, wurde am Donnerstag, 02.05.2013, in einem Waldstück in Obergiesing eine 30-jährige Frau vergewaltigt.
Die 30-jährige Münchnerin ging den General-Kalb-Weg, der durch ein Waldstück verläuft und sich in der Nähe zur S-Bahnhaltestelle „Fasanengarten“ befindet, gegen 17.15 Uhr entlang. Auf Höhe der dortigen Tennisplätze ging sie etwa zehn Meter von dem Weg entfernt in den Wald, um ihre Notdurft zu verrichten.
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Als sie ihre Hose wieder hochgezogen hatte, näherte sich der unbekannte Täter unbemerkt von hinten, packte die 30- Jährige und stieß sie zu Boden. Der Täter hielt ihr den Mund zu, zog ihr die Hose herunter und vergewaltigte sie.
Nach der Tat konnte der Täter unerkannt entkommen.
Täterbeschreibung:
Männlich, ca. 40 Jahre alt, ca. 180 cm groß, kräftige Statur, südländischer Typ, buschige Augenbrauen, Goldzahn im vorderen, oberen Bereich.
Bekleidet war der Täter mit einer schwarzen, glänzenden Jogginghose, einer blauen Nylonregenjacke mit Reißverschluss und auffälligen bronzefarbenen/goldenen Knöpfen und weißen Turnschuhen.
Zeugenaufruf:
Wer kennt eine Person, auf welche das Phantombild des Unbekannten passt?
Wer hat zur Tatzeit oder zu anderen Zeiten Beobachtungen gemacht, die mit dem Vorfall in Verbindung stehen könnten? Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 15, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Auslobung:
Für Hinweise, die zur Klärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung in Höhe von 2.000 Euro ausgesetzt, deren Zuerkennung unter Ausschluss des Rechtsweges erfolgt.