Gestohlener Geldbeutel nach 16 Jahren aufgetaucht

Wie eine Münchnerin nach 16 Jahren durch einen merkwürdigen Zufall ihre gestohlene Geldbörse wieder zurückbekommt.
Ralph Hub |
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Sabine Laakmann, Marketing-Expertin aus München, hat nach 16 Jahren ihren gestohlenen Geldbeutel wieder zurückbekommen und mit ihm auch eine Menge schöner Erinnerungen.
Daniel von Loeper Sabine Laakmann, Marketing-Expertin aus München, hat nach 16 Jahren ihren gestohlenen Geldbeutel wieder zurückbekommen und mit ihm auch eine Menge schöner Erinnerungen.

Maxvorstadt - Ihr erster Gedanke, als sie das bordeauxrote Mäppchen nach so langer Zeit wieder in Händen hielt, war: „Was hatte ich damals doch für einen hässlichen Geldbeutel“.

Im Geldfach steckten neben EC-Karte, Ausweis, Krankenversicherungskarte auch einige Münzen, exakt 61 Pfennig. Als der Geldbeutel im Sommer 2000 verschwand, bezahlte man in den Geschäften nämlich noch mit D-Mark.

„Ich war mit meiner Tochter bei H&M im Olympia-Einkaufszentrum“, erinnert sich Sabine Laakmann. Elena war damals ein Baby. In ein paar Tagen feiert sie ihren 17. Geburtstag. Um so mehr freut sich Sabine Laakmann, dass sie ihren alten Geldbeutel wieder hat. In ihm steckte ein Babyfoto ihrer Tochter und viele Erinnerungen. Unter anderem eine MVV-Streifenkarte, die damals übrigens nur 16 Mark kostete. „Ich hab damals den Fehler gemacht, dass ich meine Tasche mit dem Geldbeutel oben auf, offen im Wagen liegenließ“, sagt Sabine Laakmann (43). Für einen Dieb geradezu eine Einladung, ihn zu greifen und zu verschwinden.

Arbeiter finden Geldbeutel in Möbelgeschäft

Sabine Laakmann erstatte Anzeige. Der Täter wurde nie gefunden, genauso wenig wie die Geldbörse. Die tauchte erst letzten Dienstag am Lenbachplatz bei „Kokon“ auf. Das Möbelgeschäft ist umgezogen, die Räume werden umgebaut. Dabei fanden Arbeiter hinter einer Holzabdeckung zwei verstaubte Geldbörsen. Eine gehört Sabine Laakmann. Die andere war im Besitz einer heute 57-jährigen Münchnerin.

Bei „Kokon“ sind die Geldbeutel nach 16 Jahren aufgetaucht. Foto: Daniel von Loeper

Völlig unklar ist, wie die beiden Börsen in das Geschäft kamen. Vermutlich hat der Dieb sie dort entsorgt.

Diebstahl bereits verjährt

Strafe braucht der Täter nicht zu fürchten. Der Diebstahl ist laut Paragraf 78 Strafgesetzbuch verjährt: Kann der Dieb vor Ablauf von fünf Jahren nicht ermittelt oder gegen ihn Anklage erhoben werden, geht er straffrei aus.

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