Gerettet: Die Walmdachvilla in der Kolbergerstraße

Sie sollte Luxuswohnungen weichen und abgerissen werden. Jetzt ist eine Entscheidung gefallen, wie es mit der Villa im Herzogpark weitergeht...
Gabriele Mühlthaler |
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Die Walmdach-Villa in der Kolbergerstraße 5. Viele Bogenhauser gingen gegen den Abriss auf die Straße.
Wikipedia/A. Hert Die Walmdach-Villa in der Kolbergerstraße 5. Viele Bogenhauser gingen gegen den Abriss auf die Straße.

Sie hätte Luxuswohnungen weichen sollen. Doch seit diesem Freitag steht fest: Die Walmdachvilla im Herzogpark wird nicht abgerissen.

Bogenhausen - Am Freitagvormittag hat der Landesdenkmalrat getagt und auch darüber beraten, ob das Landesamt für Denkmalpflege die Walmdachvilla an der Kolmbergerstraße 5 zu Recht aus der Denkmalliste gestrichen hat.

Der Eigentümer hatte um Überprüfung der Denkmaleigenschaften gebeten, weil in der Villa aus den 1920er Jahren Fußböden erneuert und Bäder eingebaut worden waren. Ein Investor, der auf dem Grundstück Luxuswohnungen errichten wollte, stand bereit.

Das hatte auch die Nachbarn auf den Plan gerufen, sie sammelten über 3000 Unterschriften gegen das Vorhaben, demonstrierten und reichten eine Petition beim Landtag ein.

Auch die Münchner Stadtverwaltung protestierte gegen die Streichung der Walmdachvilla aus der Denkmalliste.

Das Landesamt jedoch beharrte auf seiner Position und teilte jetzt mit, die Stadt besitze keine Unterlagen über die denkmalrechtliche Genehmigung der Innenraumveränderung.

Die Stadt wiederum konnte diese doch vorlegen. Letztlich setzte die LBK die Abrissverfügung aus.

Stadtrat Robert Brannekämper (CSU), der sich an den Vorsitzenden des Landesdenkmalrats, Thomas Goppel, gewandt hatte, ist erleichtert. „Heute um 12.20 Uhr bekam ich den Anruf, dass das Landesdenkmalamt der Empfehlung des Denkmalrats folgt und die Villa Kohlbergerstraße 5 nicht aus der Denkmalliste streicht."

Sein Fazit: „Der Einsatz der Bogenhauser Bürger hat sich gelohnt, die Villa ist und bleibt ein Denkmal!“

Im Raum stehe allerdings noch die Frage, ob der Eigentümer das Verwaltungsgericht einschalte. „Dann ist zu hoffen, dass sich das Gericht der Auffassung von Landesamt und Landesdenkmalrat anschließt“, so Robert Brannekämper. 

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