Geiger geht auf Polizei los

Er darf kein Konzert in Gaststätte geben. Die Kellnerin ruft die Polizei. Als der Mann abgeführt wird, greift er sich die Dienstwaffe und muss überwältigt werden.
von  Torsten Huber
Der Geiger Ihor U. (31) durfte nicht in Laimer Gaststätte spielen.
Der Geiger Ihor U. (31) durfte nicht in Laimer Gaststätte spielen. © Torsten Huber

Laim - Der schräge Auftritt des Geigers Ihor U. (31) in der Laimer Gaststätte „Hubertus“ hat jetzt ein Nachspiel vor dem Münchner Landgericht. Ihor U. ist wegen versuchten Raubes, Widerstand gegen Polizisten, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, unerlaubten Besitzes und Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe angeklagt.

Die Studentin Patrycia P. (26), die am 19. Juni 2012 in dem Lokal kellnert, sagt vor Gericht: „So gegen 9 Uhr haben wir aufgesperrt. Ich habe mich um die Tische gekümmert.“ Kurz nach 10 Uhr steht plötzlich Ihor U. im Lokal. Er sagt: „Ich spiele erst seit 14 Tagen Geige und werde jetzt ein Konzert geben.“

Dann setzt er den Geigenbogen an, fiedelt wirre Melodien. Die Studentin: „Er spielte immer nur kurz an, setzte dann ab und redete, machte unsere Gäste an. Er kam mir verwirrt vor.“ Nach 15 Minuten bittet sie den Geiger, das Lokal zu verlassen soll. Die Studentin: „Plötzlich packt er mich an der Hand. Ganz fest.“

Dann soll er gezischt haben: „Kann tödlich sein!“ Die Studentin alarmiert die Polizei. Drei Beamte treffen Minuten später ein. Mit seinem Geigenbogen fuchtelt Ihor U. vor den Gesichtern der Polizisten herum. Er will die Gaststätte nicht verlassen. Die Beamten drängen den Geiger in den Biergarten, weg von den Gästen. Auf einmal kommt es zum Gerangel. Die Studentin: „Ich war schockiert, da die Polizisten überfordert waren.“ Der Geiger schafft es sogar, einem Beamten in Ausbildung (23) die Dienstwaffe P7 aus dem Holster zu entreißen.

Der Polizist erinnert sich: „Der Angeklagte hat unglaubliche Kräfte entwickelt. Zu dritt haben wir ihn mit der Waffe zu Boden gedrückt und darauf geachtet, dass er nicht an den Abzug kommt.“ Die Waffe war bereits entsichert. Kollege Axel H. sagt: „Ich hatte Angst um mein Leben. Ich habe auch überlegt, ob ich meine Dienstwaffe ziehen soll.“

Als noch eine Streife eintrifft, ist der Geiger bereits mit Handschellen fixiert und wird abgeführt. Der Vorsitzende Richter Stephan Hock lobt den Einsatz der Beamten und sagt zum Angeklagten, der vermutlich psychisch krank ist und eingewiesen wird: „Wenn die Polizisten nicht so besonnen gehandelt hätten, könnten Sie heute tot sein.“ Am kommenden Donnerstag soll das Urteil fallen.

 

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