Gefährliche Körperverletzung - Streit im Münchner Hauptbahnhof eskaliert

Drei Personen geraten in der Nacht zum Samstag aneinander. Auslöser der Auseinandersetzung soll eine Berührung im Vorbeigehen sein.
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Eine Streife der Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof. (Symbolbild)
Eine Streife der Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof. (Symbolbild) © Bundespolizei

München - Am Münchner Hauptbahnhof ist in der Nacht zum Samstag zu einer gefährlichen Körperverletzung gekommen. Wie die Bundespolizei berichtet, soll ein Mann eine Frau im Vorbeigehen berührt haben. Dann eskalierte die Situation.

Der Vorfall ereignete sich gegen 0.55 Uhr im Zwischengeschoss. Ein 27-Jähriger habe ersten Ermittlungen zufolge eine 25-Jährige beim Vorbeilaufen berührt.

Streit am Münchner Hauptbahnhof eskaliert

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Streit am Hauptbahnhof: Mann (27) mit 2,52 Promille

Daraus entstand ein Streit. Ein 23-Jähriger, der die Frau begleitet hatte, soll den 27-Jährigen gegen den Kopf geschlagen haben. Anschließend habe dann die Frau den Mann mit ihrer Handtasche geschlagen. Der Mann ging zu Boden.

Zeugen des Vorfalls gingen dazwischen und schlichteten den Streit. In der Zwischenzeit wurde die Bundespolizei alarmiert. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab bei dem 27-jährigen einen Wert von 2,52 Promille.

Auch die Frau und ihr Begleiter hatten Alkohol im Blut, waren im Vergleich mit 0,29 und 0,25 Promille jedoch relativ nüchtern. Nach Angaben der Bundespolizei wurde keine der drei Personen bei dem Streit schwerwiegend verletzt. 

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  • Bluto am 01.11.2021 12:41 Uhr / Bewertung:

    Es handelt sich bei dem beschriebenen Vorfall weder umgangssprachlich noch juristisch um "gefährliche" Körperverletzung.
    Nur empörungskulturtechnisch.
    Auch wenn die AZ das "netiquettentechnisch" vielleicht anders sehen mag.

  • AZ Onlineredaktion am 01.11.2021 13:35 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Bluto

    Lieber User "Bluto", die Bundespolizei schreibt in ihrem Bericht Folgendes: "Gegen zwei leicht alkoholisierte Personen, die im Hauptbahnhof München am Samstag (30. Oktober) Tätlichkeiten begingen, ermittelt die Bundespolizei wegen gefährlicher Körperverletzung." Mit freundlichen Grüße, die AZ-Onlineredaktion.

  • Radlrambo am 01.11.2021 13:55 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von AZ Onlineredaktion

    Also gut, die Ermittlungen richten sich gegen die vermeintlichen Opfer*innen. Allerdings kann ein versehentliches und mitunter unvermeidliches Touchieren im Gedränge schnell zu einer einseitigen Anzeige wegen sexueller Belästigung führen.

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