GBW-Wohnungen in Pasing: Abriss frühestens 2024

Die GBW-Mieter in der Nimmerfallstraße dürfen sich ein bisserl Hoffnung machen.
Pasing - Eine "Sozialcharta XXL" hatte der zuständige Minister, ein gewisser Markus Söder, den GBW-Mietern versprochen, als die damalige Tochter der Landesbank verkauft wurde. Nun ja: Bis heute werden immer wieder Geschichten öffentlich von GBW-Mietern, die von extremen Mieterhöhungen, Verkauf oder Abriss bedroht sind.
So wie an der Nimmerfallstraße in Pasing. Doch jetzt gibt es offenbar Hoffnung für die Mieter. Das zumindest teilte der Münchner Mieterverein am Montag mit. Nach einem neuen BGH-Urteil könne den Altmietern nicht vor 2023 gekündigt werden, heißt es in der Mitteilung. "Ein Abriss ist erst danach möglich."
Mieter durch Sozialcharta geschützt
De GBW hatte im Oktober mitgeteilt, die Wohnungen abreißen zu wollen. Mieter mit befristeten Verträgen bis Ende des Jahres wurden deswegen nicht mehr verlängert. Die anderen Mieter warten auf die sogenannte Verwertungskündigung. Sie macht es möglich, Mieter loszuwerden, die den Eigentümer "an der wirtschaftlichen Verwertung" des eigenen Grundstücks hindern, sagt Volker Rastätter vom Mieterverein. "Wenn die GBW abreißen will, muss sie Verwertungskündigungen aussprechen", erklärt er. "Doch genau davor sind die Mieter laut Sozialcharta geschützt."
Zwar gilt der Schutz nur für die Altmieter. Rastätter sagt aber: "Da man ein Gebäude nicht halb abreißen kann, ist ein Abriss nicht vor 2024 möglich. Und damit müssten auch die anderen Mieter Aufschub bekommen."
Auch die Wohnungen, die derzeit leer stehen, sollten bis 2024 wieder vermietet werden, fordert der Mieterverein. Rastätter sagt: "Die GBW hat ja nun bis 2023 Zeit, für die Mieter angemessenen bezahlbaren Wohnraum zu finden und ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden."
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