GBW-Mieter: "Nehmt die Erhöhung zurück!"

In der Wotanstraße hat die GBW die Mieten für geförderten Wohnraum kräftig erhöht - bevor das Unternehmen in private Hände überging. Manche Erhöhungen sind rechtlich fragwürdig.
Christian Pfaffinger |
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„Wir haben wenig, aber die GBW langt trotzdem kräftig zu“: Diese Bewohner der Wotanstraße klagen über eine Mieterhöhung um 15 Prozent.
Petra Schramek „Wir haben wenig, aber die GBW langt trotzdem kräftig zu“: Diese Bewohner der Wotanstraße klagen über eine Mieterhöhung um 15 Prozent.

In der Wotanstraße hat die GBW die Mieten für geförderten Wohnraum kräftig erhöht - noch bevor das Unternehmen in private Hände überging. Auch diese Erhöhungen sind rechtlich fragwürdig.

Nymphenburg - Es war vor dem Milliarden-Deal. Es gab noch keinen privaten Eigentümer und keine dringenden Rendite-Erwartungen der Investoren. Aber die Methoden waren offenbar die gleichen: rechtlich wackelige Mieterhöhungen auf Kosten einkommensschwacher Mieter.

Seit die GBW AG einem privaten Investorenkonsortium um die Augsburger Patrizia AG gehört, haben die Mieter des Wohnungsunternehmens Angst. Denn die GBW erhöht die Mieten drastisch, viele Wohnungen werden verkauft. Zuletzt sollten die Bewohner geförderter Wohnungen am Ackermannbogen 15 Prozent mehr zahlen. Die GBW zog die Erhöhung nach öffentlichem Protest zurück (AZ berichtete).

Während die Mieter in der Adams-Lehmann-Straße zunächst aufatmen können, hat andere GBW-Mieter längst die volle Wucht einer 15-Prozent-Erhöhung getroffen: In einem Wohnblock in der Wotanstraße hob die GBW die Mieten bereits Anfang des Jahres stark an – auf die gleiche umstrittene Weise wie am Ackermannbogen. Die damals noch der Landesbank gehörende GBW kündigte die Erhöhung Ende Februar an – deutlich vor dem Verkauf an die Patrizia AG für rund 2,3 Milliarden Euro im April.

Umso mehr waren die Mieter geschockt. „Das kam aus heiterem Himmel“, sagt eine Mieterin, die mit ihrem Mann und vier Kindern in dem betroffenen Block wohnt. „Das Geld für die erhöhte Miete müssen wir uns jeden Monat vom Mund absparen – die Förderung und unsere Einkommen sind ja gleich geblieben.“

Ihre Nachbarn stimmen der Frau zu: „Wir haben geförderten Wohnraum, weil wir es uns nicht anders leisten können. Und dann wird bei uns kräftig zugelangt.“ Nach dem Mieterhöhungs-Stopp am Ackermannbogen fordern die Mieter auch hier: „Die GBW soll auch unsere Erhöhungen rückgängig machen!“

In der Adams-Lehmann-Straße hat die GBW die Erhöhungen zurückgezogen, um sie „noch einmal grundlegend rechtlich überprüfen zu lassen“. Der Hintergrund: Bei den Erhöhungsschreiben wurde mit ortsüblichen Vergleichsmieten für nicht preisgebundenen Wohnraum, also mit dem Mietspiegel argumentiert. Dieser wurde aber nicht beigelegt – ein formeller Fehler.

Zudem ist eine Begründung per Mietspiegel bei geförderten Wohnungen laut einem Urteil des Landgerichts München nicht zulässig. Die GBW wollte sich bisher nicht zu diesem Fall äußern. Man spreche nur mit den Mietern selbst über Vertragsangelegenheiten, hieß es auf AZ-Anfrage auch zur Wotanstraße.

Die Wohnungen dort sind wie jene am Ackermannbogen „einkommensorientiert gefördert“ („EOF-Wohnungen“), und auch hier wurde mit dem Mietspiegel begründet. Werden also auch diese Erhöhungen zurückgezogen?

Das Problem: Die meisten Mieter in der Wotanstraße haben die Mieterhöhung bereits unterschrieben und sie damit anerkannt. Rechtlich dagegen vorzugehen, ist schwierig.

Beatrix Zurek, die Vorsitzende des Münchner Mietervereins, macht den Betroffenen aber Mut: „Auch wenn die Mieterhöhung unterschrieben ist, sollten diese Fälle noch geprüft werden“. Grundsätzlich empfiehlt sie, jede Erhöhung noch vor der Unterschrift prüfen zu lassen.

Einige Mieter in der Wotanstraße haben bis jetzt nicht unterschrieben. Ihnen wurden mehrmals juristische Konsequenzen angekündigt. Durchsetzen konnte die GBW ihre Mieterhöhungen in diesen Fällen bisher aber nicht.

 

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