Fünf weitere Jahre Schutz für Alte Heide

In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung die Verlängerung der zum 1.12.2013 auslaufenden Erhaltungssatzung „Alte Heide“.
Schwabing - Ein Grund zur Freude, denn damit ist sichergestellt, dass vor Ort einmal mehr Luxussanierungen und Mieterverdrängungen auf ein Minimum reduziert bleiben. Anhand von Erhaltungssatzungen ist es dem Stadtrat möglich, Stadtgebiete vor allzu negativen Umbrüchen in der Bevölkerungsstruktur zu schützen.
Mit der heutigen Neuauflage der Erhaltungssatzung „Alte Heide“ profitieren nun die Bürgerinnen und Bürger im Münchner Norden für fünf weitere Jahre von diesem Instrument.
"Möglich war dies, weil die SPD-Stadtratsfraktion sich in den vergangenen Monaten mit Erfolg dafür einsetzte, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Inkraftsetzung von Erhaltungssatzungen zum Wohle der angestammten Bevölkerung zu verfeinern", loben sich die Genossen in ein er Mitteilung.
Damit bleibt es beispielsweise Vermietern im Wohngebiet „Alte Heide“erschwert, ganze Wohnhäuser in einzelne Mietparzellen aufzuteilen – ein Vorgang der bekannter Maßen rasch zu Mieterhöhungen und somit letztlich zur Verdrängung von Einwohnern führt.
Ulrike Boesser, kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion: „Mit dieser Entwicklung bin ich hoch zufrieden. Selbstverständlich lassen sich in einer boomenden Stadt wie es München ist Änderungen in der Wohn- und Mietstruktur nicht aufhalten – das ist auch keinesfalls die Absicht unserer Fraktion. Ich setze mich jedoch vehement dafür ein, dass die Auswirkungen dieser Prozesse auf die Menschen nicht allein den Kräften des freien Marktes überlassen bleibt. Dies ist uns glücklicher Weise mit dem gestrigen Beschluss gelungen.“
Klaus Peter Rupp, örtlicher Stadtrat in der SPD-Stadtratsfraktion: „Auch rund um die „Alte Heide“ ist es zu beobachten, dass alte und neue Vermieter von der hohen Wertigkeit des Münchner Stadtgebietes maximal profitieren wollen. Als SPD-Stadtratsfraktion sehen wir unsere Aufgabe darin, hier wohnungspolitisch steuernd einzugreifen und die Interessen aller Betroffenen, auch die der Mieterinnen und Mieter, zu berücksichtigen.“