Führerscheinprüfung endet mit Festnahme

Bei der Theorie-Prüfung für die Führerscheinprüfung hat ein Kandidat jemand anders vorgeschickt. Der Schwindel ist aufgefallen.  
von  AZ

Bei der Theorie-Prüfung für die Führerscheinprüfung hat ein Kandidat jemand anders vorgeschickt. Der Schwindel ist aufgefallen.

Schwanthalerhöhe - Am Mitwochvormittag wollte ein Beamter der Münchner Verkehrspolizei seine theoretische Prüfung für den dienstlichen Führerschein der Klasse A beim TÜV Bayern in der Ridlerstraße ablegen.

Mit den anderen Bewerbern musste er sich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments und einer Anmeldebestätigung beim Prüfer im Lehrsaal melden.

Aufmerksam wurde der Beamte auf eine lautstarke Diskussion zwischen dem Prüfer und einem jungen Mann aus den Reihen der Bewerber: Der Prüfer fragte den Mann mit moldawischen Pass, ob es sein könne, dass er zum zweiten Mal die Theorieprüfung ablege, da sich der Prüfer an diese Person irgendwie erinnere.

Der junge Mann gab daraufhin an, dass er den Prüfer noch nie gesehen hätte, sagte aber auch, dass es seine zweite Theorieprüfung sei.

Während dieser Diskussion wurde der junge Mann immer nervöser und forderte den Prüfer des TÜV Bayern mehrmals energisch auf, seinen moldawischen Pass zurückzugeben.

Während der Prüfer noch zögerte, wollte der junge Mann aus dem Lehrsaal flüchten.

Der Polizeibeamte erkannte die Situation und stellte sich dem Flüchtenden in den Weg.

Als der Beamte seinen Dienstausweis zeigte und den Sachverhalt klären wollte, verzichtete der junge Mann auf weitere Fluchtversuche. Angaben zu seinem ungewöhnlichen Verhalten wollte er vorerst aber nicht machen.

Der Polizeibeamte erkannte, dass der Pass gefälscht war. Der Beschuldigte hat sich für Prüfung zur Fahrerlaubnisklasse B angemeldet.

Bei der Feststellung seiner tatsächlichen Personalien stellte sich heraus, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Klasse B bereits hat.

Bei seiner späteren Vernehmung durch hinzugerufene Streifenbeamte räumte der Mann ein, dass er tatsächlich für eine andere Person die theoretische Prüfung für die Führerscheinklasse B ablegen wollte.

Ob der Festgenommene mangels fehlender Eignung seine Fahrerlaubnis behalten darf, wird durch die Führerscheinstelle geklärt. Als schließlich die ersten Ermittlungen abgeschlossen waren, war auch die Führerscheinprüfung der Bewerber vorbei.

Der Prüfer des TÜV hatte jedoch ein Einsehen und ließ den Beamten der Verkehrspolizei die Prüfung nachholen. 

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