Fragen zum Pachtvertrag

Forstenried - Der Vertrag läuft bis 2047 und enthält Passagen, die bei der BI "Forstenrieder Park ohne Schießanlage" Fragen aufwarfen. "Obwohl seine Inhalte für uns von großer Wichtigkeit sind, haben wir erst nach zwei Anträgen auf Akteneinsicht nach dem Bayerischen Umwelt-Informationsgesetz eine erweiterte Einsicht in den Vertrag erhalten", so ein BI-Sprecher.
Daraus ergaben sich für den Verein eine Reihe von Fragen an die Bayerischen Staatsforsten bezüglich der langfristigen Absicherung der Kompromissvereinbarung, Vertragseinhaltung und Kontrolle der Vereinbarungen.
Sie wurden in einem konstruktiven Gespräch am 9. April 2013 in Regensburg geklärt beziehungswiese diskutiert. An dem Treffen nahm auch der Vorstandsvorsitzende der Bayerischen Staatsforsten, Rudolf Freihager, teil.
Die Bayerischen Staatsforsten erklärten schon vorab, sie würden auch zukünftig Änderungen des bestehenden Pachtvertrags oder neue Pachtverträge für das Gelände als Schießstätte nur bei einer einvernehmlichen Regelung zwischen dem jeweiligen Pächter und den Anwohnern vereinbaren.
Als Vertreter aller Anwohner und deren Interessen werde dabei ausschließlich der zuständige BA 19 betrachtet.
Strittig ist nach wie vor die Frage, welche von zwei Lärmgrenzwerten aus den Vereinbarungen gilt. Und die Frage, wieso der Verein Hubertus entgegen der Kompromiss-Vereinbarungen zusätzzliche Veranstaltungen in der Schießanlage im Forstenrieder Park abgehalten hat und abhalten will.
In dieser Frage wollen, so die BI, die Staatsforsten aktiv werden und den Verein auf "eine mögliche Vertragsverletzung hinweisen". Der BA 19 und die BI würden über das Ergebnis informiert.