Feuerwerks-Verbot an stillen Tagen!

Beim Bezirksausschuss haben die Freien Wählen einen Antrag gestellt: An stillen Feiertagen soll es keine Genehmigungen für ein Feuerwerk mehr geben.
Sarah Still |
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"Mit Knalleffekten verbunden": ein Feuerwerk.
Peter Kneffel, dpa "Mit Knalleffekten verbunden": ein Feuerwerk.

Beim Bezirksausschuss haben die Freien Wähler einen Antrag gestellt: An stillen Feiertagen soll es keine Genehmigungen für ein Feuerwerk mehr geben.

Trudering – Eigentlich ist ein Feuerwerk eine schöne Sache. Bunt, laut und vor allem hübsch anzuschauen. Doch genau die Lautstärke ist für die Freien Wähler aus Trudering ein Problem.

Beim Bezirksausschuss haben sie einen Antrag gestellt, der an stillen Feiertagen das Zünden von Feuerwerken verbieten soll. Anlass war ein Firmen-Feuerwerk Ende 2012.

Die Firma, ein Pyrotechnikunternehmen, hatte im Vorfeld darauf hingewiesen, dass das Feuerwerk am Messesee „weitab von Wohngebäuden oder kirchlichen Veranstaltungen“ stattfinden wird und zudem eine nicht öffentliche Veranstaltung sei.

Mit dieser Begründung sind die Freien Wähler nicht einverstanden: „Ein Feuerwerk ist bekanntermaßen mit Knalleffekten verbunden und konterkariert somit mit einem stillen Feiertag“, sagt Antragstellerin Stephanie Hentschel.

In dem Antrag werden die Landeshauptstadt München und Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) gebeten, mit Genehmigungen an stillen Feiertagen sensibler umzugehen und diese zu unterbinden.

Zu stillen Feiertagen zählen in Bayern Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, Buß- und Bettag, der Totensonntag und Heiligabend ab 14 Uhr. Der Antrag ist noch in Bearbeitung.

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