Feiern bis zwei Uhr: Tanzverbot ist gelockert
Ludwigsvorstadt - Das Tanzverbot ist gelockert. In der Nacht zum Gründonnerstag darf in Münchner Diskotheken und Clubs bis zwei Uhr in der Früh gefeiert werden. Statt wie bisher nur bis Mitternacht.
Entsprechende Anträge nehmen die Bezirksinspektionen des Kreisverwaltungsreferates entgegen, teilt die Stadt mit.
Bisher galt an so genannten stillen Tagen ein Tanzverbot ab 0 Uhr. Mit Beschluss vom 20. Februar hat der Ministerrat eine Lockerung des Tanzverbotes an stillen Tagen von jeweils zwei Stunden festgelegt.
Im Hinblick auf die Neuregelung zum 1. Mai erteilt das Kreisverwaltungsreferat bereits für die Nacht zum Gründonnerstag die Ausnahmegenehmigung.
Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle dazu: „Es war höchste Zeit, dass nun endlich ein Konsens gefunden wurde. Die Landeshauptstadt München hat bereits in den vergangenen Jahren eine grundsätzlich liberale Haltung vertreten. Insofern wird mit der Neuregelungen unsere Linie bestätigt. Allerdings hätte ich eine Lockerung bis 4 Uhr noch mehr begrüßt."
Ab 1. Mai soll das Tanzverbot dann generell anstatt um 0 Uhr erst 2 Uhr beginnen.
Die Regelung gilt für die stillen Tage Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag sowie Buß- und Bettag.
Am Karfreitag und Karsamstag bleibt es bei der bisherigen 0 Uhr-Regelung.
An Heiligabend beginnt die Schutzzeit wie bisher um 14 Uhr, teilt die Stadt mit.
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