Fehlalarm kostet 110 Euro

Einbruch oder Defekt - das Verwaltungsgericht muss entscheiden. Der Halter soll für den angeblichen Fehlalarm 110 Euro zahlen
von  John Schneider

Einbruchsversuch oder Defekt - das Verwaltungsgericht muss entscheiden. Der Halter soll für den angeblichen Fehlalarm 110 Euro zahlen

Neuperlach - Technischer Defekt oder Einbruchsversuch? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht im Fall eines Autoalarms prüfen. Denn davon hängt ab, ob der Autohalter Celal C. (Name geändert) den Polizeieinsatz bezahlen muss - oder eben nicht.
 

Der Fall: In den frühen Morgenstunden des 8. April 2012 war der Alarm auf einem Parkplatz am Gustav-Heinemann-Ring in Neuperlach losgegangen. Eine genervte Anwohnerin rief die Polizei.
Eine Streife rückte an und die Polizisten fanden den hupenden und blinkenden VW Sharan. Was fehlte, war ein Kennzeichen am Auto. Der Wagen war abgemeldet. Über die Umwelt-Plakette kamen die Beamten dann aber doch an den Halter des Wagens und riefen ihn an. Celal C. kreuzte dann kurz darauf mit seinem Sohn auf. Die Alarmanlage wurde von den beiden deaktiviert.

Ob er damals Spuren für einen Einbruch bemerkt habe, wurde der Polizist gestern gefragt. „Nein“, so seine Antwort. „Ich kann aber nicht ausschließen, dass es welche gegeben hat.“ Es war dunkel gewesen, kleinere Kratzer kann man da übersehen.

Die Polizei ging jedenfalls von einem Fehlalarm aus. Und dafür muss man als Autohalter zahlen. 110 Euro soll der Polizeieinsatz kosten. Doch Celal C. wehrte sich. Zwei Monate später schickte der Fahrzeughalter Fotos an die Polizei. Darauf waren unter anderem auch Glasscherben auf der Straße zu sehen. Angebliche Beweise für einen versuchten Autoeinbruch. „Sehr dubios“, fand dies der Vertreter des Polizeipräsidiums gestern. Denn ein Foto von einem eingeschlagenen Autofenster fehlte.

Der Rechtsanwalt von Celal C. wollte einen Gutachter beauftragen, um dies zu klären. Das mache aber keinen Sinn, lehnte Verwaltungsrichterin Gertraud Beck ab. Ein Gutachter könne zwar Einbruchsspuren feststellen, aber nach einem Jahr nicht mehr beweisen, dass ein solcher Einbruch am fraglichen 8. April versucht wurde. Sie empfahl, die Klage zurückzunehmen.
Gleich im Anschluss hatte die 7. Kammer einen ähnlichen Fall zu verhandeln. Eine Speditionsfirma wehrte sich gegen eine Gebühr von 1900 Euro, die ihr nach einem Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wurden.

Ein Lkw war bei einem Unfall bei Freilassing in einen Graben gekippt. Diesel lief aus. Die Feuerwehr mussten den Treibstoff auffangen, den Verkehr sperren und die Straße reinigen. 19 Mann und fünf Fahrzeuge waren im Einsatz, berichtet Feuerwehr-Kommandant Roschus Häuslmann. „Da sind 1900 Euro noch im Rahmen“, fand auch das Gericht.
In beiden Verfahren ließ die Kammer keinen Zweifel daran, dass die Kläger wohl zahlen müssen.

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