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Fast 100 km/h zu schnell! Erneut Raser auf der Ingolstädter Straße unterwegs

Immer wieder erwischt die Polizei Raser auf der Ingolstädter Straße. Dieses Mal war ein 25-Jähriger mit fast 100 km/h zu schnell unterwegs.
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Dem Raser droht ein Fahrverbot (Symbolfoto).
Dem Raser droht ein Fahrverbot (Symbolfoto). © dpa/Frank Rumpenhorst

Milbertshofen - Auf rasende Autofahrer waren die Beamten der Polizeiinspektion 47 in Milbertshofen gefasst, als sie am Freitagabend ihre mobile Radarfalle aufgestellt hatten. Die kurvenarme Ingolstädter Straße im Norden Münchens ist bekannt dafür, dass hier hin und wieder Hobby-Rennfahrer auf dem Gaspedal ausrutschen. Doch die Geschwindigkeit des Mannes, der ihnen gegen 23 Uhr in die Falle gefahren ist, war auch für die Polizisten ungewöhnlich.

Starnberger rast über Ingolstädter Straße

143 km/h konnten die Beamten mit der Radarpistole messen. Und das schon abzüglich der Messtoleranz von etwa vier km/h. Von Verantwortungslosigkeit zu sprechen, wäre hier wohl kaum übertrieben. War der Mann noch bei Sinnen? Als der Fahrer angehalten wurde – er kam allen Aufforderungen der Beamten nach –, hätte es auch gut sein können, dass er alkoholisiert gewesen ist. Doch die Beamten hatten weder Anzeichen für Alkohol, noch für Drogen. Er war völlig nüchtern.

Der junge Mann ist 25 Jahre alt und ein Berufskraftfahrer aus Starnberg. Der Sportwagen, ein Mercedes CLA 45 AMG (347 PS), gehörte ihm.
Warum er es so rasend eilig hatte, mitten in der Nacht, dazu machte der 25-Jährige keine Angaben.

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Polizei kann Raser Auto nicht wegnehmen

In vielen Fällen von Raserei konfisziert die Polizei auch gerne mal das Auto. Doch hier war das laut den Beamten nicht möglich. Nur bei einem Fahrzeugrennen – auch bei sogenannten „Alleinrennen“ – hätte das passieren können. Aber so ein Rennen konnte ihm keiner nachweisen. „Schließlich konnten wir ihm nur vorwerfen, dass er an der Messstation 143 km/h schnell gewesen ist“, sagt ein Polizeisprecher. Und das sei nun mal „nur“ eine Ordnungswidrigkeit – wenn auch eine empfindlich bestrafte.

1.360 Euro muss der Starnberger zahlen, falls er keinen Widerspruch einreicht, wofür er schlechte Argumente haben dürfte. Dazu zwei Punkte in Flensburg sowie ein dreimonatiges Fahrverbot, dessen Zeitraum er bestimmen darf. Nach Aufnahme der Personalien durfte der Mann mit seinem Sportwagen heimfahren.

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22 Kommentare
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  • Bürger Münchens am 09.09.2021 10:50 Uhr / Bewertung:

    "Nach Aufnahme der Personalien durfte der Mann mit seinem Sportwagen heimfahren"...

    Herrscht hier keine Wiederholungsgefahr?
    Der Fahrer bewegte das Fahrzeug nicht unter Drogeneinfluss und 143 km/h fährt man nicht aus Unachtsamkeit. Das bedingt wohl vorsätzliches Handeln. Wieso trifft man hier keine präventive Gefahrenabwehr zum Schutz der Münchner Bürger?

  • BBk am 09.09.2021 05:39 Uhr / Bewertung:

    Nach neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen verleiten Drogen zum Rasen

  • Wendeltreppe am 09.09.2021 10:57 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von BBk

    Das mag sein, aber hier waren doch offensichtlich weder Drogen noch Alkohol im Spiel!

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