Falschparker bleiben ungestraft
Altstadt - Wer sein Auto in der Stadt ohne Parkschein abstellt, muss alsbald mit einem Strafzettel rechnen. Bei Motorrädern und -rollern ist das anders.
Zuletzt wunderten sich Geschäftsleute in der Dienerstraße, also quasi beim Marienplatz ums Eck, darüber, dass ein direkt vor einem Geschäft auf dem Gehweg geparktes Motorrad vom vorübergehenden Parkschandi nicht aufgeschrieben worden ist.
Müsse er nicht, argumentierte der Politess – und hatte recht. Zwar ist Parken auf Gehwegen für Motorräder grundsätzlich verboten. Aber es gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wenn die Bikes niemanden behindern, dürfen sie ungeahndet stehenbleiben, heißt es beim KVR.
Eine Ermessensfrage also.
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