Falschparken und Handynummer hinterlegen
Maxvorstadt - Mit Warnblinkanlage vor eine Einfahrt stellen oder die Telefonnummer an die Windschutzscheibe heften: Das ist in München geradezu alltägliches Verkehrsgebahren.
Ob die Zettel mit Telefonnummern wirklich helfen?
Auf öffentlichen Straßen, die beschildert sind, gilt die Straßenverkehrsordnung. Wenn ein Auto da unerlaubterweise geparkt wird, liegt ein Verstoß gegen die Ordnung vor - und der darf geahndet werden, egal, ob ein Zettel in der Scheibe klebt oder nicht.
Allerdings müssen die Polizisten keine Strafe aussprechen, denn sie haben einen gewissen Ermessensspielraum. Vielleicht erweicht ein netter Brief im Falschparker-Auto das Herz der Kontrolleure und vermeidet dadurch doch den Strafzettel...
Auf privatem Grund gilt dagegen das Zivilrecht. Dem Falschparker in dem Innenhof in der Maxvorstadt auf dem Foto droht akute Abschleppgefahr. Der Inhaber des Parkplatzes darf nämlich ohne Absprache mit der Polizei den Abschleppdienst rufen - allerdings auf eigene Kosten.
Um den Falschparken zahlen zu lassen, muss der Eigentümer des Parkplatzes vor Gericht. Dort kann er die Erstattung der Kosten für das abgeschleppte Fahrzeug von dem Fahrzeughalter einklagen.
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