Fahrer muss nach Unfall zahlen

Amtsgericht verurteilte Lkw-Fahrer, der in der zweiten Reihe geparkt und einen Unfall verursacht hat. Er muss 25 Prozent seines Schadens übernehmen.
von  Torsten Huber
In der Stadt eine ganz alltägliche Situation: Einer parkt in zweiter Reihe, ein anderer versucht, trotzdem daran vorbei zu fahren. Was nicht immer gelingt.
In der Stadt eine ganz alltägliche Situation: Einer parkt in zweiter Reihe, ein anderer versucht, trotzdem daran vorbei zu fahren. Was nicht immer gelingt. © dpa

Das Münchner Amtsgericht verurteilte einen Lkw-Fahrer, der in der zweiten Reihe geparkt und einen Unfall verursacht hat. Er muss 25 Prozent seines Schadens übernehmen.

München - Parken in zweiter Reihe kommt einem Lkw-Fahrer teuer zu stehen. Nach einem Unfall muss er 25 Prozent des Schadens selber tragen. Das entschied jetzt das Münchner Amtsgericht. Ende August 2009 stellte der Fahrer seinen Laster in der Arnulfstraße ab.

Da er keine Parklücke gefunden hatte, parkte er in zweiter Reihe. Beim Versuch vorbeizufahren, touchierte ein anderer Lkw das parkende Fahrzeug. Der Unfallfahrer war sofort bereit, 75 Prozent des Schadens in Höhe von 3827 Euro zu bezahlen.

Schließlich sei auch der andere Lkw-Fahrer mitschuld, weil er durch das Parken in zweiter Reihe die linke Fahrspur erheblich verengt habe. Der Eigentümer des beschädigten Lasters wollte aber auch den Rest ersetzt bekommen und erhob Klage vor dem Münchner Amtsgericht.

Die zuständige Richterin wies die Klage jedoch ab. Ihre Begründung: „Der Geschädigte hat 25 Prozent des Schadens nach den Grundsätzen der Betriebsgefahr selbst zu tragen.“ Sein Laster habe den Verkehr trotz des Parkens weiterhin beeinflusst, da er so in zweiter Reihe abgestellt war, dass Teile des Aufbaus und des linken Außenspiegels in die linke Fahrspur hineinragten.

Darüber hinaus habe er die rechte Fahrbahn blockiert. Beides sei für den Verkehrsunfall auch ursächlich gewesen, da dadurch der linke Fahrstreifen, der wiederum links durch einen Bordstein abgegrenzt werde, so sehr verengt gewesen sei, dass eine Vorbeifahrt für ein so großes Fahrzeug erheblich erschwert werde.

Das Urteil des Amtsgerichts (Aktenzeichen: 332 C 32357/12) ist bereits rechtskräftig. Demnach muss der Lkw-Fahrer, der in zweiter Reihe geparkt hatte, 956 Euro und 75 Cent vom Unfallschaden selber tragen.

 

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