Einbahnstraße: Radler dürfen in beide Richtungen

Auch die Polizei ist dafür: Auf einem Abschnitt der Ainmillerstraße darf der Radverkehr in Zukunft gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße fahren.
Schwabing - Auf Empfehlung aus einer Bürgerversammlung von vergangenem Jahr hat der Bezirksausschuss Schwabing-West die Sachlage geprüft und nun ist entschieden: Die Ainmillerstraße darf von Radlfahrern zukünftig auch im Abschnitt zwischen der Römerstraße und Friedrichstraße in beide Richtungen befahren werden.
Auch die Polizei gab für die Änderung grünes Licht.