Eigentümer des Uhrmacherhäusls klagt gegen Auflagen der Stadt

Die Stadt setzt alle Hebel in Bewegung, um die historische Substanz in der Feldmüllersiedlung zu erhalten. Der Rechtsstreit um das Uhrmacherhäusl geht damit weiter - denn der Eigentümer klagt gegen den neuen Bebauungsplan.
von  AZ
Das Uhrmacherhäusl war illegal abgerissen worden.
Das Uhrmacherhäusl war illegal abgerissen worden. © Petra Schramek

Giesing - Erst wurde es illegal abgerissen, dann wollte der Eigentümer das als Uhrmacherhäusl bekannte Gebäude in der Oberen Grasstraße als zweigeschossigen Neubau plus Dach erneut aufzubauen, nun klagt Andreas S. gegen Verfügungen des städtischen Referats für Stadtplanung und Bauordnung.

Uhrmacherhäusl: Rechtsstreit geht in die nächste Runde

Die Sache ist also noch lange nicht vom Tisch. Die Stadt scheint allerdings fest entschlossen, einen Neubau, der zwei Stockwerke höher wäre als das Original, das ein Baggerfahrer 2017 nachts in zwei Läufen in Schutt und Asche gelegt hatte, zu verhindern.

Bereits im August vergangenen Jahres hatte die Stadtratsfraktion "Die Linke/Die Partei" darauf gedrängt, das Gebäude in altem Umfang wiederherzustellen. Die Landeshauptstadt München solle die ihr zur Verfügung stehenden Mittel mit dem Ziel einsetzen, um einen Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls "in gleicher Kubatur, Ausführung und Dimension zu erreichen", hieß es in dem entsprechenden Antrag.

Eigentümer soll nicht noch durch höheres Baurecht profitieren

Die Stadt weist darauf hin, dass "das Anliegen bereits durch Initiativen seitens der Stadtverwaltung" behandelt werde: Der neue Bebauungsplan - der dazugehörige Aufstellungsbeschluss (Nr. 20-26/V 01767) fasste der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 28. Oktober 2020 - beinhalte eben auch das Grundstück mit dem Baudenkmal Obere Grasstraße 1.

Der Antrag habe Auswirkungen auf das Baurecht auf diesem Grundstück zur Folge, teilt die Stadt weiter mit und scheint insofern mit dem Ansinnen von "Die Linke/Die Partei" übereinzustimmen: Der Eigentümer dürfe durch die illegal durchgeführten Abrissmaßnahmen nicht profitieren, indem ihm auch noch ein höheres Baurecht zugestanden werde.

Bebauungsplan soll "historisch gewachsene Verhältnisse" erhalten

Mit dem Bebauungsplan verfolge man das Ziel, "die historisch gewachsenen und als schutzwürdig erachteten Verhältnisse zu erhalten, insbesondere auch kleinmaßstäbliche, teils eingeschossige Bebauung, die zwingender Bestandteil der bestehenden und gewünschten städtebaulichen Struktur".

Beabsichtigt ist demnach, "im Bebauungsplan das bis heute überlieferte Höhengefüge der historischen Substanz der Feldmüllersiedlung festzusetzen". Das gelte auch für den überlieferten Bestand in der Oberen Grasstraße 1, "der zwei Entwicklungsstufen der Feldmüllersiedlung beinhaltete".

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommission – Untere Denkmalschutzbehörde hat nach eigenen Angaben eine Wiederherstellungsverfügung gegenüber dem Leiter des nunmehr aufgelösten Bauunternehmens erwirkt, der die Abbrucharbeiten nachweislich durchgeführt hat. Zudem sei der Eigentümer zur Duldung der Bauarbeiten zur Wiederherstellung des Baudenkmals auf seinem Grundstück verpflichtet worden.

Uhrmacherhäusl: Eigentümer Andreas S. klagt vor Verwaltungsgericht

Damit will die Stadt den Neubauplan des Investors durchkreuzen und Vorsorge treffen für den Fall, dass sie im laufenden Rechtsstreit um den geforderten originalgetreuen Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls unterliegt.

Der Antrag auf Bauvorbescheid des Eigentümers zur Realisierung eines zweigeschossigen Neubaus war mit Bescheid vom 13. Oktober 2020 "wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses des Antragsstellers sowie Entgegenstehen gewichtiger Gründe des Denkmalschutzes" abgelehnt worden.

Eigentümer Andreas S. gibt allerdings nicht klein bei, auch gegen beide Verfügungen legt er vor dem Verwaltungsgericht Klage ein. Die entsprechenden Prozesse stehen noch aus.

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