Eifersucht: Verlobte mit Kerzenständer verprügelt!

„Ich habe zugeschlagen. Aber nicht so fest“, sagt der Angeklagte, der sich während der Männerbesuche seiner Frau immer verstecken musste...
Torsten Huber |
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Der Angeklagte (r.) mit seinem Anwalt.
Torsten Huber Der Angeklagte (r.) mit seinem Anwalt.

„Ich habe zugeschlagen. Aber nicht so fest“, sagt der Angeklagte, der sich während der Männerbesuche seiner Frau immer verstecken musste.

Giesing - Eifersucht und Hass bringen Gelegenheits-Jobber Lothar W. (55) vors Münchner Landgericht. Er soll mit einem 62 Zentimeter großen Kerzenständer aus Eisen auf seine damalige Verlobte Rosemarie D. (44) eingeschlagen haben.

Jetzt sitzt er wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank und ist geständig: „Ich habe zugeschlagen. Aber nicht so fest.“

Es ist der 17. April. Bereits um 4.30 Uhr steht Lothar W. (55, Anwalt Thomas Novak) auf: „Ich musste zur Jobbörse. Wenn man da zu spät kommt, kriegt man keine Arbeit.“

Rosemarie D. (44) ist Hartz-IV-Empfängerin und kann jeden Tag ausschlafen. Als Lothar W. seinen Kaffee im Wohnzimmer schlürft, läuft ein Film in seinem Kopf ab: „Ich habe mich immer darüber geärgert, dass sie den ganzen Tag am Computer sitzt und mit fremden Männern chattet.“

Aber nicht nur im Netz kontaktet sie wildfremde Männer. Sie soll sie auch zu sich nach Hause, in ihre Zwei-Zimmer-Wohnung in Giesing eingeladen haben. „Ich musste mich dann immer im Schlafzimmer verstecken und ganz ruhig sein“, behauptet der Angeklagte.

Rosemarie D. erzählt ihm, dass sie mit den Männern nur reden würde und dafür bekäme sie angeblich Geld. Lothar W. glaubt ihr das Märchen. Ist aber rasend vor Eifersucht.

Staatsanwalt Andreas Franck geht davon aus, dass Lothar W. schon länger Tötungsabsichten gehabt habe. Dies bestätigt auch der Angeklagte und sagt weiter: „Beim Kaffee habe ich nur gedacht, dass es so nicht weitergeht. Ich muss was ändern.“

Er greift den am Boden stehenden Kerzenständer und geht ins Schlafzimmer. Rosemarie D. schläft noch. Laut Anklage soll Lothar W. der Geschädigten den Kerzenständer „mindestens zwei Mal wuchtig auf den Kopf“ geschlagen haben.

Dies verneint der Angeklagte, weil Rosemarie D. ein Himmel-Doppelbett besitzt: „Wenn man da richtig ausholt, bleibt man am Himmel hängen.“

Rosemarie D. erwacht und schreit: „Was soll das?“ Dann sei sie geflüchtet zu einer Nachbarin, um Hilfe zu holen.

Dabei soll er sie noch zweimal mit dem Kerzenständer getroffen haben. Erst als sie ihn bittet aufzuhören, stellt er den Kerzenständer wieder hin und ruft die Polizei.

Das erspart ihm eine Anklage wegen Mordversuchs.

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