Doch kein Abriss am „Podium“-Haus?

Die Stadt hat die Pläne des neuen Besitzers untersagt – der will dagegen klagen.
von  Anja Perkuhn
Das Haus an der Wagnerstraße 1.
Das Haus an der Wagnerstraße 1. © Daniel von Loeper

Schwabing - Noch sieben Menschen wohnen im ganz schön runtergerockten Haus an der Wagnerstraße 1, die Kultkneipe "Podium" aus dem Erdgeschoss plant ihren Umzug in die Schießstätte nach Allach.

Doch das Schicksal des Hauses, das abgerissen werden sollte, berührt viel mehr Menschen – nämlich alle, die vor dem Ausverkauf Schwabings warnen. Der frühere BMW-Finanzvorstand Friedrich Eichiner hat das Mietshaus 2014 gekauft, will es abbrechen, damit die bestehenden Mietverträge auflösen und an der Wagner-/Ecke Siegesstraße neu bauen. Das hat ihm aber jetzt die untere Denkmalschutzbehörde untersagt: Sie hat eine Abrissverfügung erteilt. "Das Gebäude ist kein Einzeldenkmal, es steht nicht unter Denkmalschutz", sagt ein Sprecher des Planungsreferats. "Es ist aber ensembleprägend, darum hat das Landesamt für Denkmalschutz es unter Ensembleschutz gestellt. Auf dieser Grundlage haben wir die Verfügung erteilt."

Hoffnung auf Dialog noch nicht aufgegeben

Die Menschen, die für den Erhalt des Gebäudes gekämpft haben, sind vorsichtig optimistisch. "Es schaut zwar jetzt ganz gut aus für uns", sagt Birgit Sasowski vom Verein "Pro Schwabing", "aber das ganze Unterfangen ist immer noch gefährlich. Wenn jemand etwas nicht will, ist das immer schwieriges Gelände." Pro Schwabing hoffe aber immer noch auf den Dialog mit Eichiner. "Wir würden uns weiterhin sehr gern mit ihm treffen, um zu sprechen und ihn auch zu unterstützen." Der Heimatpfleger Gert Goergens beispielsweise habe sich bereiterklärt, ihn denkmalpflegerisch zu beraten.

Eichiner hat allerdings offensichtlich anderes im Sinn, als einen Plausch mit dem Heimatpfleger über das schöne Fischgrät-Parkett im Eckhaus: Er will die Erlaubnis, das Gebäude abzureißen, vor Gericht einfordern. "Wir werden gerichtlich dagegen vorgehen", bestätigte Anwalt Christoph Täger. In der vorigen Woche habe man entschieden, Klage vorm Verwaltungsgericht einzureichen. Details zum Inhalt der Klage wollte er nicht nennen und sich auch nicht zum Fall äußern.

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Das Planungsreferat stellt zumindest schon einmal fest: Es handele sich bei dem Verbot um "Inhalts- und Schrankenbestimmungen" gemäß des Denkmalschutzgesetzes – eine Enteignung sei das nicht. Dass das Gebäude erst ins Ensemble aufgenommen wurde, nachdem Eichiner es gekauft hat, spiele auch keine Rolle: "Privatrecht ist in dem Fall unerheblich." Bis zu einer tatsächlichen Klage gilt der Vorgang für die Behörde als abgeschlossen. Die Abrissgegner dagegen warten noch etwas bang ab.

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