Diese Verkehrsmaßnahmen gelten im Bereich des OLG
Am Dienstag wird der Prozess gegen die mutmaßlichen Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) fortgesetzt. Diese Verkehrsmaßnahmen trifft die Polizei.
München - Die Haltverbotszonen im Bereich des Strafjustizzentrums werden wieder in Kraft treten. Die Münchner Polizei bittet in diesem Zusammenhang die Verkehrsteilnehmer darum, die einzelnen Beschilderungen genau zu beachten. Die Haltverbote gelten wieder ab dem nächsten Verhandlungstag, am Dienstag, 14.05.2013, 07.00 bis 18.00 Uhr.
Dazu werden die Haltverbotsschilder am Freitag, 10.05.2013, wieder umgedreht und damit in Kraft gesetzt (mit Gültigkeit ab 14.05.2013). Sie betreffen Teile der Nymphenburger Straße, Erzgießereistraße, Linprunstraße und Sandstraße. Die Haltverbote in der Nymphenburger Straße (Nordseite) gelten zum Teil bereits ab Montag, 13.05.2013, 08.00 Uhr, wieder.
Nachdem sich die Haltverbote an den Verhandlungstagen ausrichten, gelten diese grundsätzlich immer Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, an Werktagen, in der Zeit von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Weitere Haltverbote können im Laufe des Prozesses auch bei zusätzlichen Verhandlungstagen montags und/oder freitags in Kraft gesetzt werden.
Da aufgrund dieser umfangreichen Verkehrsmaßnahmen im St.- Benno-Viertel zahlreiche Anwohnerparkplätze entfallen, wurden vom Kreisverwaltungsreferat in der Kreittmayrstraße und in der Erzgießereistraße Ersatzparkplätze eingerichtet.
Polizeivizepräsident Robert Kopp lobt hier noch einmal ausdrücklich das Verhalten der Münchner Bürgerinnen und Bürger zum Prozessbeginn am 06.05.2013. „Es mussten insgesamt nur 7 Fahrzeuge aus den Haltverbotszonen abgeschleppt werden.“