Diese Strafe erwartet den Mann

Schwabing - Der Mann trug nichts weiter als einen grauen Strickpulli. Weiter unten im „Süden“ war er völlig nackt bis auf ein paar Joggingschuhe. So luftig angezogen lief der etwa 40 Jahre alte Südländer am Donnerstag letzter Woche nachts gegen 23 Uhr durch den Westen Schwabings.
Eine Unternehmensberaterin war gerade auf dem Heimweg von der U-Bahnstation Petuelring. Sie ging über die Birnauer Straße in Richtung Lerchenauer Straße, als der Mann in ihrem Rücken auftauchte.
Dreist joggte er mit nacktem Hintern direkt an der 29-Jährigen vorbei. Anschließend sah er sich um, blickte der Frau frech ins Gesicht und kam wieder zurück. Dann trabte er weiter in Richtung U-Bahn-Station Petuelring und verschwand.
Wegen exhibitionistischer Handlungen droht ihm sogar Gefängnis. In § 183 Strafgesetzbuch heißt es: „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Da im Gesetzestext explizit nur von Männern die Rede ist, stellt sich zumindest theoretisch die Frage, was eine Nackt-Joggerin als Strafe zu erwarten hätte? Darüber schweigt sich der Gesetzestext allerdings aus. Vermutlich liegt es daran, dass in den letzten Jahren kein einziger Fall bekanntwurde, in dem eine Joggerin nackt durch die Straßen lief.