Die Rotbuche muss weg

Laim - Die Münchnerin hatte sich unter anderem an OB Ude gewandt, nachdem der Besitzer des Nachbargrundstücks den alten Baum fällen wollte.
"Ich gehe davon aus, dass die Stadt München neben den Interessen des Eigentümers gleichrangig auch die Interessen der übrigen betroffenen Personen berücksichtigt und mögliche negative externe Effekte des Bauvorhabens vor Genehmigung eines Bauantrages prüft", so die Fäll-Gegnerin in ihrem Schreiben an den OB.
Damit lag sie auch durchaus richtig: Das Planungsreferat lehnte die Fällaktion ab.
Letztlich landete die Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht. Dessen Urteil: Der 17 Meter hohe Baum darf umgeschnitten werden. Der Nachbar darf sein Haus erweitern und eine Garage in den Garten bauen.