Der Streit wird zum Drama
Verhindert die Regierung von Oberbayern ein Happy-End für Hänsel & Gretel? Wie das Münchner Rathaus mitteilt, wird für die Kita nun die Erbbaurechtsvariante geprüft.
Harlaching - Seit Jahren wird der Mietvertrag der Kita Hänsel & Gretel in Harlaching nur jährlich verlängert. Inzwischen ist sicher, dass die Kita bis 2014 bleiben kann, aber das reicht weder den Eltern, noch der Trägerin Katrin Fromm - sie müssen mindestens drei Jahre in die Zukunft planen können.
Nachdem durch den BA, Eltern und Angestellte der Druck auf das Referat für Sport und Bildung immer größer zu werden scheint, hat sich nun auch der Stadtrat für eine Prüfung mehrerer Lösungen ausgesprochen. Unter anderem für die Überprüfung des Erbbaurechts.
Die Kindertageseinrichtung Hänsel und Gretel ist an der Wunderhornstraße in Harlaching in einem Gebäude zur Miete untergebracht, das sich im Besitz der gemeinnützigen Gottfried und Lina Fischer-Stiftung befindet. "Als Verwalterin der Stiftung steht das Sozialreferat/ Stiftungsverwaltung in der Verantwortung, mit Hilfe der Erträge aus dem Stiftungsvermögen den Willen der Stifter - nämlich die Förderung bedürftiger Kranker und älterer Menschen – bestmöglich umzusetzen", wie die Stadt mitteilt.
Das Referat für Bildung und Sport hatte sich bereit erklärt, das Anwesen inklusive aller Lasten und Pflichten zu übernehmen - unter ihren Bedingungen. "Dabei hätte die Stadt eine Erweiterung der Einrichtung finanziert, so dass für den Stadtbezirk Harlaching zusätzliche und dringend benötigte Kinderkrippenplätze hätten geschaffen werden können", teilt die Stadt mit.
Der Hänsel & Gretel Kita wäre die Betriebsträgerschaft für die Einrichtung angeboten worden, die mit einer weiteren freiwilligen, also über die gesetzliche Förderung hinausgehenden Förderung durch die Stadt, der sogenannten Förderformel, gekoppelt wäre.
Doch die Trägerin der Kita, Katrin Fromm, lehnte das Angebot ab: Unter anderem hätte das eine Änderung ihres pädagogischen Konzepts bedeutet. Eine Ergotherapeutin wäre nicht mehr möglich. Außerdem bezahlt die private Trägerin ihre Mitarbeiter übertariflich - ein Dorn im Auge mancher Münchner Stadträte, aber auch das könnte sie vermutlich nicht mehr: "Wieso soll man einen funktionierenden Betrieb verändern oder schließen?", ärgern sich die BA-Mitglieder und Eltern in Harlaching.
Außerdem hätte der Eingriff der Stadt eine Verkleinerung der Kita-Plätze von 50 auf 35 bedeutet. 15 Kinder hätten gehen müssen. Berufstätige Eltern hätten nicht gewusst, wohin mit ihren Kindern. Da Katrin Fromm das Angebot also ablehnte, beauftragte der Stadtrat das Sozialreferat damit, ein Angebot zu unterbreiten, das Anwesen im Erbbaurecht zu übernehmen.
"Dieses Angebot einer Erbbaurechtsvariante steht unter dem Vorbehalt, dass die Regierung von Oberbayern als Kommunalaufsicht über die nichtrechtsfähigen Stiftungen eine direkte Vergabe des Anwesens ausnahmsweise für zulässig erachtet." Und genau das scheint das Problem zu sein, wie Grünen-Politiker Sebastian Weisenburger in der letzten BA-Sitzung in Harlaching andeutete: "Nach meinen Kollegen im Stadtrat soll ja vor allem die Regierung von Oberbayern mit den Preisen nicht glücklich sein."
Die Stadt versichert, dass sie die Kindergarten- und Kinderkrippenplätze sichern wollen. Aber auch das Interessen der Stiftungsverwaltung sei zu berücksichtigen. Ein Bürger im BA-Harlaching bemerkte, dass die Stadt München als Grundstückseigentümer der Wunderhornstraße 9 in Harlaching verantwortlich dafür sei, was aus der Kita wird.
Denn seit Wochen scheinen verantwortliche Referate und Stiftungen die Verantwortung aufeinander schieben zu wollen. Nun liegt die endgültige Entscheidung wie es weitergeht, bei der Regierung von Oberbayern - und die scheint einfach Geld sehen zu wollen.
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