Der Künstlermarkt kann kommen
Schwabing - Das Kreisverwaltungsreferat erteilt ab Montag, 24. März, eine Genehmigungen für die Ausstellung und den Verkauf von selbstgefertigten Kunstgegenständen entlang der östlichen Leopoldstraße bis zur Martiusstraße.
Der Schwabinger Künstlermarkt findet somit vom 29. März bis einschließlich 31. Oktober statt. Zugelassen sind eigenhändig hergestellte und bildkünstlerische Originalarbeiten in folgenden Materialtechniken:
- Malerei: Öl, Acryl, Aquarell, Gouche und Pastell
- Grafik: Handzeichnung (Bleistift, Farbstift und Tusche)
- Skulptur: Stein, Holz, Metall, Papier, Keramik und Ton
- Mischtechniken: Collage, Assemblage, Objektbild, Materialbild, Scherenschnitt und Hinterglasbild
- Originaldrucke: Radierung, Stich, Kaltnadel, Aquatinta, Steindruck, Siebdruck, Holzschnitt und Linolschnitt
- Originalfotografie: Monotypie mit Angabe der Auflagenhöhe (gerahmt)
Modeschmuck, Gebrauchsgegenstände und gewerblich gefertigte Massenware sind nicht zugelassen. Die Erlaubnis kann nicht erteilt werden, wenn gewerbsmäßig mit Kunstgegenständen gehandelt wird. Die Genehmigungen können bei der Bezirksinspektion Nord in der Leopoldstraße 202 a, Zimmer 8, Telefon 2 33-3 86 44, -3 86 12, beantragt werden. Die Erlaubnis wird in der Regel direkt bei der Beantragung ausgestellt.
Die Gebühr beträgt 60 Euro. Die Künstler sollten persönlich mit einem gültigen Ausweis ihren Antrag stellen. Benötigt werden zudem eine oder mehrere Arbeitsproben. Eine Erlaubnis bekommen Bewerber ab 18 Jahren. Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen zudem die Zustimmung der Ausländerbehörde (Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 80466 München).