Denkmalschutz oder nicht? Eigentümerin will abreißen
Ramersdorf - Abrisshaus oder doch besonders erhaltenswertes Denkmal? Ein Einfamilienhaus in der Hohenaschauer Straße in Ramersdorf soll nach dem Willen der Eigentümerin abgerissen werden, um zwei Neubauten Platz zu machen.
Die Stadt sträubt sich, macht geltend, dass das Gebäude als Teil der Ramersdorfer Mustersiedlung Denkmalschutz genieße. Und wird verklagt. Gestern landete die Sache vor dem Verwaltungsgericht.
Die Vorsitzende Richterin Marion Pauli-Gerz und ihre Kammer machten sich gestern Morgen vor Ort ein Bild. Die Klägerin möchte ein Gebäude und zwei Garagen abreißen und einen Neubau von zwei Wohngebäuden mit jeweils einer Garage errichten. Das Grundstück ist zwar in der Denkmalliste als Bestandteil des Ensembles Mustersiedlung Ramersdorf eingetragen. Den Status des Einzelbaudenkmals haben die Häuser aber nicht.
Die Stadt zweifelt trotzdem an der denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit des Abrisses. Ein Bauvorbescheid wurde jedenfalls mit Verweis auf den Ensembleschutz abgelehnt.
Im Jahr 1934 entstehen im Münchner Süden 192 Einfamilienhäuser
Die Ramersdorfer Mustersiedlung entstand 1934. 192 Einfamilienhäuser wurden damals errichtet, mit vielen Grünflächen dazwischen. Doch gehört das Haus in der Hohenaschauer Straße wirklich dazu? Die Klägerin sagt Nein. Und auch die Richter deuten an, dass sie ihre Zweifel haben. Tatsächlich ist das Haus erst etwa 20 Jahre nach der Ramersdorfer Mustersiedlung gebaut worden. Ensembleschutz gibt es dafür wohl nicht mehr.
Dennoch hätte die Klage aus formalen Gründen keine Chance, so die Richter. Die Eigentümerin habe den falschen Weg gewählt. Zunächst müsse der Denkmalschutz eine Erlaubnis zum Abriss erteilen. Das sah die Klägerin ein, nahm ihre Klage zurück.
Ist die Erlaubnis da, kann weiter geplant werden. Allerdings gaben die Verwaltungsrichter der Klägerin noch einen Tipp: Die Neubauten sollten sich so in die Nachbarschaft einfügen, dass das Ensemble der Mustersiedlung nicht beeinträchtigt wird.
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