Datenschützer in der Fußgängerzone

Nach AZ-Bericht: „Es besteht der Verdacht, dass manche Kameras so sind, wie sie nicht sein sollten“, sagt der Chef des Landesamtes für Datenaufsicht (LDA). Was den Händlern blüht.
von  Thomas Gautier
Videokameras gibt es in München immer öfter - vor allem in der Fußgängerzone.
Videokameras gibt es in München immer öfter - vor allem in der Fußgängerzone. © ho

Nach AZ-Bericht: „Es besteht der Verdacht, dass manche Kameras so sind, wie sie nicht sein sollten“, sagt der Chef des Landesamtes für Datenaufsicht (LDA), Thomas Kranig.

München - Sie filmen uns beim Reinkommen, beim Stöbern, beim Aussuchen, beim Zahlen und beim Rausgehen – manche zählen uns sogar! Das passiert täglich. Und geballt.

Dutzende Geschäfte in der Fußgängerzone werden mit Videokameras überwacht. 40 Stück zählte die AZ neulich auf diesem einen Kilometer und taufte die Kaufinger- und Neuhauser Straße zu Münchens „Fußgänger-Überwachungs-Zone“.

Auch Thomas Kranig spricht von einer „gebündelten Videoüberwachung“ im Stadtzentrum – der Chef des Landesamtes für Datenschutzaufsicht (LDA) ist zuständig für nicht-öffentliche Kameras, wie sie in Geschäften hängen.

Kranig bat die AZ um den Artikel. Er sah ihn sich genau an – und greift jetzt durch! „Aufgrund des Artikels besteht der Verdacht, dass manche Kameras so sind, wie sie nicht sein sollten“, sagt Kranig.
Bei dem, was er gelesen habe, sei so manche Frage aufgetaucht. Vor allem die, ob einige Kameras wirklich korrekt aufgestellt wurden. Er habe sich oft gefragt: „Passt das wirklich?“, sagt Kranig – betont aber auch: „Ob Kameras rechtswidrig sind, müssen wir noch klären.“

An 36 Stellen hängen zwischen Justizpalast und Altem Rathaus derzeit Kameras. Die allermeisten im Türbereich von Geschäften. Das soll Diebe abschrecken, geht aber oft zu weit: Drei Läden filmten meterweit auf die Fußgängerzone, dabei dürfen private Kameras laut LDA-Richtlinien höchstens einen Meter öffentlichen Grunds filmen.

So geht das LDA jetzt vor: Die Unternehmen sollen zunächst schriftlich eine Stellungnahme abgeben – und zwar fast alle, die im Artikel vorkommen, sagt Kranig. „Die Unternehmen müssen erklären, warum sie Kameras aufgestellt haben. Und warum sie auf die Fußgängerzone hinaus filmen.“

Die Datenschützer wollen dabei auch Aufnahmen der Kameras zugeschickt bekommen, „damit wir den Aufnahmewinkel sehen können“, sagt Kranig. Damit niemand einfach seine Kameras verstellt und ein unverdächtiges Bild schickt, werden in einem letzten Schritt LDA-Mitarbeiter die Kameras stichprobenartig und, so Kranig, „ohne Ankündigung“ kontrollieren. Dass Betreiber falsche Daten schickten, passiere aber fast nie, sagt Kranig.

Die Überprüfung der Überwachungskameras soll zwei bis drei Monate dauern. Die Kontrolle sei „ein ganz normaler Vorgang“, sagt der LDA-Chef. „Wir bekommen einen Hinweis und gehen dem nach. Auch Bürger können das tun – und es kostet auch nix.“

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.