Das Radl-Verbot am Flauchersteg lockern

Mit dem Fahrrad in die Arbeit oder in den Biergarten radeln? Nicht über den Flauchersteg, denn dort müssen Radler streng genommen absteigen. Was sich ändern soll.
von  Anne Hund
Bislang müssen Radler am Flauchersteg absteigen.
Bislang müssen Radler am Flauchersteg absteigen. © Petra Schramek

Mit dem Fahrrad in die Arbeit oder in den Biergarten radeln? Nicht über den Flauchersteg, denn dort müssen Radler streng genommen absteigen. Was sich ändern soll.

Thalkirchen - Am Flauchersteg müssen Radler absteigen. Die Praxis sieht anders aus, wie jetzt auch das Kreisverwaltungsreferat eingeräumt hat. Radler und Fußgänger teilen sich die Brücke. Gewiss müssen beide Seiten dabei ein wenig Rücksicht nehmen.

Auf einen Vorschlag der Stadtrats-Grünen will die Behörde nun prüfen lassen, ob das Radl-Verbot am Flauchersteg gelockert werden kann. So könnte der Übergang laut einem Antrag von Sabine Nallinger, Herbert Danner und Paul Bickelbacher in Zukunft als Gehweg beschildert werden, der auch für Radler frei ist.

Konkret hieße das: Radler müssen ihre Geschwindigkeit an die Fußgänger anpassen. Ist der Weg - etwa an Werktagen - aber frei, darf mit normaler Geschwindigkeit über den Steg geradelt werden.

Um das Radl-Verbot zu lockern, müssten zunächst die Brückengeländer von derzeit 1,20 Meter auf künftig 1,30 Meter erhöht werden. Das KVR hat dem Baureferat nun „empfohlen“, diese „baulichen Gegebenheiten anzupassen. Der Vorgang wird noch geprüft.

Auf der Tierparkbrücke bleibt’s bei einer einheitlichen Regel: Radler dürfen auf der Autostraße fahren, wo Tempo 30 gilt. Eine Fahrradstraße wie von den Grünen gefordert, befindet das KVR dort nicht für notwendig.

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