Das Radl-Problem im Hirschgarten
Nymphenburg - Das Radln im Hirschgarten ist vor allem eines: Angenehm. Die Wege sind breit, nicht zu voll und es gibt keine Autos, vor denen es sich in Acht zu nehmen gilt.
Was viele aber nicht wissen: Das Radln ist hier auch weitgehend untersagt.
Weitgehend deshalb, weil einige ausgeschilderte Wege beradelt werden dürfen. Gibt es kein Schild, welches das Radln ausdrücklich erlaubt, so ist es aber verboten.
Beim Bezirksausschuss (BA) Neuhausen-Nymphenburg wurde das Problem vergangene Woche nach einer Bürgerbeschwerde angesprochen.
Denn tatsächlich radlen viele Münchner hier kreuz und quer. Vor dem Biergarten kommen bei gutem Wetter im Sekundentakt Radl an - gefahren, nicht geschoben.
An den Zufahrtswegen zur Grünanlage steht entsprechend der Grünanlagensatzung geschrieben, dass nur auf den ausdrücklich dafür ausgewiesenen Wegen geradelt werden darf. Wer das aber beim Hineinfahren in den Park übersieht, hat ein Problem.
Denn vom Biergarten führen die gleichen, von der anderen Seite nur für Fußgänger ausgeschilderten, Wege auch wieder weg - auf dieser Seite jedoch ohne Schilder. Wie eine Einbahnstraße also, an deren anderer Seite kein Einfahrt-Verboten-Schild angebracht ist.
Wer von hier losradelt, muss, wenn er von der Grünanlagenaufsicht erwischt wird, mit einem Bußgeld rechnen.
Nach Auskunft des Baureferats gilt im Hirschgarten grundsätzlich: Nur ein asphaltierter Weg parallel zur Arnulfstraße und die ausdrücklich für Radl ausgeschilderten Wege durch den Park dürfen befahren werden.
Im Rest des Parks heißt es dagegen: absteigen und schieben.
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