"Critical Mass"-Aktion: Polizei begleitet Radler

Mehrere Hundert Fahrradfahrer waren am Samstagnachmittag im zentralen Stadtgebiet unterwegs. Die Polizei rückte spontan zum Großeinsatz aus.
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Einmal quer durchs Stadtgebiet führte der Zug. (Symbolbild)
Einmal quer durchs Stadtgebiet führte der Zug. (Symbolbild) © Hendrik Schmidt/dpa

Ludwigvorstadt - Rund 200 Radfahrer auf dem Max-Joseph-Platz? Das fiel natürlich auf. Gleich mehrere Anrufe bekam die Polizei nach eigenen Angaben am Samstag ab 13.30 Uhr aus der Innenstadt: Zeugen waren verwirrt über die vielen, überwiegend jungen Leute auf ihren Zweirädern.

Die Radler brachen gegen 14 Uhr gemeinsam auf, radelten zuerst im Tross über die Maximilianstraße und dann weiter in Richtung Englischer Garten. 

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200 Radler blockieren kurzzeitig Münchens Innenstadt 

Ein Gruppe spaltete sich später ab und fuhr noch weiter bis zur Theresienwiese. Mehr als zehn Streifen Münchner Polizisten begleiteten den Zug, da sich die Radler "oft nicht an die Verkehrsregeln hielten", berichtet die Polizei. So hätten sie den Beamten zufolge teils die gesamte Straßenbreite blockiert oder rote Ampeln überfahren. 

Gegen 16 Uhr löste sich die Gruppe auf. Bei den Fahrradfahrern handelte es sich wohl um eine Gruppe von "Critical Mass" München. "Critical Mass" ist eine Veranstaltung, bei der sich mehrere Fahrradfahrer scheinbar zufällig treffen, um auf ihre Gleichberechtigung gegenüber dem motorisierten Verkehr aufmerksam zu machen. In vielen deutschen Städten treffen sich Teilnehmer meist an jedem letzten Freitag im Monat, um dann zusammen durch die Städte zu fahren.

Hintergrund der "CM"-Aktionen ist, dass mehr als 15 Radfahrende nach § 27 StVO einen "geschlossenen Verband" bilden können, welcher allerdings für andere Verkehrsteilnehmende deutlich als solcher erkennbar sein muss. Für diesen Verband gelten sinngemäß die Verkehrsregeln eines einzelnen Fahrzeugs und er hat z. B. – als wäre er etwa ein Sattelzug – in einem Zug über eine Kreuzung mit Ampel zu fahren, selbst wenn diese zwischenzeitlich auf Rot umschaltet. Für Teile eines "geschlossenen Verbands" gilt zudem auch nicht eine ausnahmsweise angeordnete Radwegbenutzungspflicht nach § 2 Abs. 4 StVO: Sie dürfen z. B. auch auf der Fahrbahn zu zweit nebeneinander fahren. 


Hinweis: In einer ersten Version des Artikels fehlte der Hinweis auf die "Critcal Mass"-Aktion. Grundlage für den Bericht waren Angaben der Polizei. Wir haben den Artikel entsprechend überarbeitet.

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49 Kommentare
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  • Bongo am 05.10.2021 20:15 Uhr / Bewertung:

    Die Polizei hat den Radfahrertross begleitet, anstatt die Verstöße zu ahnden. Es müssen also nur genügend gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen, dann gelten diese nicht mehr und die Polizei schreitet auch nicht ein. Unglaublich!

  • wore am 05.10.2021 19:01 Uhr / Bewertung:

    CM-Verbände halten sich in der Regel streng an die Vorschriften von StVO §27 und sind in München auch angemeldet. Polizei-Begleitung mit Motor- und Fahrrädern ist immer dabei. Die Aktion am Samstag 2.10. hatte mit CM offensichtlich nichts zu tun. Nächste echte CM-Aktion am 29.10..

  • am 04.10.2021 20:31 Uhr / Bewertung:

    @WestDeutscherRotfunk
    Wieso fühlen sie sich denn bedroht?
    Wir sind gelegentlich nur gefahren um unseren Spaß zu haben ?!?

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