Corso Leopold: AfD klagt gegen Infostand-Verbot

Beim Straßenfest "Corso Leopold" am Wochenende will die AfD mit einem Infostand vor Ort sein. Diesen genehmigen die Veranstalter der Partei allerdings nicht – deswegen folgt jetzt die Klage. Die AfD will ihren Auftritt erzwingen.
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Die Corso Leopold-Veranstalter haben der AfD das Aufstellen eines Info-Standes verboten. (Archivbild)
Daniel von Loeper Die Corso Leopold-Veranstalter haben der AfD das Aufstellen eines Info-Standes verboten. (Archivbild)

Schwabing - Die Veranstalter des Corso Leopold-Straßenfestes verbieten der AfD einen Infostand auf dem Areal aufzustellen – die Partei ist nicht erwünscht! Unter dem Motto "Miteinander Füreinander" möchten die Verantwortlichen die "Kultur des urbanen Miteinander" auf die Leopoldstraße bringen.

Auf ihrer Webseite begründen sie den Ausschluss folgendermaßen: "Leider ist dem geltenden Parteiprogramm sowie den öffentlichen Äußerungen ihrer Vertreter zu entnehmen, dass die AfD die Kultur des Miteinander nicht wünscht, sondern sich dagegen ausspricht. Gerne laden wir sie wie jede andere Partei ein, am Corso teilzunehmen, wenn sich dies ändern sollte." Beim Fest im letzten Jahr war die AfD noch mit einem Infostand vertreten.

Rechtsstreit um 18 Quadratmeter

Wegen des Verbots klagt die AfD nun. Am Dienstag hat die Partei einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht München I gestellt. Durch eine Gerichtsentscheidung soll der Corso-Vorstand Ekkehard Pascoe nun also dazu verpflichtet werden, eine Fläche von insgesamt 18 Quadratmetern für zwei Zelte mit Tischen und Stühlen bereitzustellen.

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Für den Rechtsanwalt Eberhard Gloning ist die Sache klar: Die Veranstalter müssen sich an die Grundrechte halten – das würde auch bedeuten, alle Parteien, die nicht verfassungsrechtlicht verboten sind, gleich zu behandeln.

Eine Entscheidung im Rechtsstreit ist am Donnerstag, zwei Tage vor Beginn des Festes, zu erwarten.

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