Bundespolizei: Festnahme am Bahnhof
Gleich vier Festnahmen sind der Bundespolizei bei Routinekontrollen am Hauptbahnhof und am Ostbahnhof gelungen. In allen Fällen lagen Haftbefehle vor.
Haidhausen - In den vergangenen Tagen konnten Beamte der Bundespolizei bei Kontrollen am Münchner Hauptbahnhof mehrere Personen aufgreifen, die von Staatsanwaltschaften zur Festnahme ausgeschrieben worden waren.
Am Ostbahnhof blieb am frühen Samstagmorgen (8. Februar) ein 31-jähriger Türke imFahndungsraster hängen. Er war gegen 3.30 Uhr am Ausgang Friedensstraße des Ostbahnhofes als Beschuldigter in einem Körperverletzungsverfahren aufgefallen.
Dabei soll er einem 22-Jährigen aus dem östlichen Rand des Erdinger Mooses, ins Gesicht geschlagen haben.Bbahnsicherheitsmitarbeiter hatten die Bundespolizei verständigt.
Bei den Ermittlungen kam der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I zur Strafvollstreckung zu Tage.
Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetztes war der Aufgegriffene zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Bei seiner jetzigen Festnahme hatte der Türke erneut ein Tütchen mit Betäubungsmittel in geringer Menge dabei. Er kam in die Justizhaftanstalt.
Weitere Fälle gab es am Hauptbahnhof: Am Montag (10. Februar) wurde gegen 7.50 Uhr ein 50- jähriger Tscheche am Ausgang Bayerstraße kontrolliert. Beim fahndungsmäßigen Datenabgleich stellte sich heruas, dass er zur Festnahme wegen Erschleichen von Leistungen ausgeschrieben war.
Weil der wohnsitzlose Mann die 375 Euro Strafe plus 73,50 Euro Verfahrenskosten nicht begleichen konnte, muss er nun ersatzweise 25 Tage in Justizgewahrsam.
Gegen 8 Uhr wurde ein 48-jähriger Ungar im Hauptbahnhof kontrolliert. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl über eine Strafe von 2700 Euro plus 73,50 Euro Verfahrenskosten vor.
Auch er konnte den erforderlichen Betrag nicht erbringen, daher sollte er für die kommenden 90 Tage in Haft. Derzeit klärt der Mann noch auf der Wache, ob ihn Familienmitglieder durch Überweisung der Summe davor bewahren können.
Am frühen Sonntagmorgen (9. Februar) war von Beamten der Bundespolizei am Hauptbahnhof gegen 4.20 Uhr ein 23-jähriger Thalkirchner einer Personenkontrolle unterzogen worden.
Nach Identitätsfeststellung und Datenabgleich stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft München I wegen einer nicht beglichenen Geldstrafe zur Fahndung ausgeschrieben worden war.
Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis war er vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 1500 Euro, zuzüglich 147 € Verfahrenskosten, verurteilt worden.
Der Mann informierte telefonisch seinen Vater in Schwäbisch Gmünd, der die Geldstrafe am Nachmittag bei der örtlichen Polizeiinspektion im Baden-Württembergischen einbezahlte und seinem Sohn damit die 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe ersparte.