Böller in Kleidung gesteckt: Kind verbrennt sich den Rücken

Ein anderes Kind soll den abbrennenden Böller in die Kleidung gesteckt haben. Die Polizei ermittelt.
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Das Kind erlitt durch den Böller Verbrennungen am Rücken. (Symbolbild)
Das Kind erlitt durch den Böller Verbrennungen am Rücken. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa

Nymphenburg - Der Vorwurf lautet gefährliche Körperverletzung: In Nymphenburg hat ein Kind schwere Verbrennungen erlitten, nachdem ihm ein brennender Feuerwerkskörper in die Kleidung gesteckt worden war.

Wie die Polizei berichtet, hielten sich am Freitag mehrere Kinder im Alter zwischen 8 und 12 Jahren dort auf einem Spielplatz auf. Eines der Kinder steckte dem anderen Kind dann einen Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (diese sind das ganze Jahr über frei verkäuflich und waren nicht vom Böllerverbot betroffen, d. Red.) in dessen Oberbekleidung, als dieser gerade abbrannte.

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Das Kind erlitt hierdurch am Rücken Verbrennungen zweiten bis dritten Grades, es musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Das Kommissariat 13 hat die Ermittlungen übernommen.

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4 Kommentare
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  • Ludwig III am 16.01.2021 18:27 Uhr / Bewertung:

    In der Kategorie F1 gibt es keine Böller.

  • Auerschatzl am 09.01.2021 00:28 Uhr / Bewertung:

    egal, ob 8 oder 12 Jahre alt, deliktsfähig ist das Kind ohnehin nicht.
    Bleibt zu hoffen, daß die Eltern ihre Aufsichtspflicht - wie auch immer - verletzt haben.
    Andernfalls gibts keinen Schadenersatz, in welcher Form auch immer ...

  • eule75 am 05.01.2021 21:05 Uhr / Bewertung:

    Mit 8 Jahren weiß man schon, dass Feuer weh tut. Ich hoffe, dass dieses Kind nicht straffrei davonkommt. Ekelhaft.

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