Bodelschwinghstraße in Giesing: Kirche will räumen - Familie verliert Zuhause

Giesing - Für Olga H. ist der Druck zu groß. Die 68-Jährige kann ihre Tränen im Gerichtssaal nicht zurückhalten als immer klarer wird, dass sie und ihre Kinder wohl ihr Zuhause verlieren werden. Der Vermieter ihres Reihenmittelhauses in der Obergiesinger Bodelschwinghstraße, die Evangelisch-lutherische Kirche, klagt auf Räumung des Hauses. Grundlage ist eine Aufhebungsvereinbarung, die im April 2015 von der Familie unterzeichnet wurde.

Doch Olga H. und ihre beiden Kinder Matthias (41) und Mirjam (32), die sie zu dem Gerichtstermin im Justizpalast begleiten, sind der Auffassung, dass die Vereinbarung unter irregulären Voraussetzungen zustande gekommen ist: "Sie haben gedroht, dass wir schon einen Monat später raus müssten, wenn wir nicht mit der einjährigen Frist einverstanden sind." Die Vorgeschichte: Im Jahre 1969 war Ingo H. als junger Diakon in das Haus in der Bodelschwinghstraße eingezogen. 1972 war seine Frau Olga eingezogen, seit 1977 gibt es den Mietvertrag mit der Kirche.
Die Familie bat den Bischof um Hilfe
Ingo H. hörte 2002 auf als Diakon zu arbeiten. Der Familienvater starb im Jahre 2010. Seine Frau und seine Kinder blieben im Haus. "Das ist unser Elternhaus", erklärt der Jazzpianist Mathias H. (41), warum er und der Rest der Familie so an dem Haus hängt. Doch all seine Bemühungen einschließlich der Bitte um Hilfe beim Bischof fruchteten nichts. Die Familie fühlt sich von der Kirche alleingelassen.
Die Kirchenvertreter argumentieren in der Verhandlung, dass man der Familie schon sehr entgegengekommen sei. Schon 2002 hätte man der Familie kündigen können. "Weil Olga H. als Mesnerin gearbeitet habe, hat man der Familie gestattet zu bleiben."
Bis zum Jahr 2015. Dann kam die Kirche auf die Familie zu und beanspruchte das Haus wieder für sich. Doch das Argument, dass man den Wohnraum nun für einen neuen Diakon brauche, halten Matthais H., seine Mutter und seine Schwester für vorgeschoben.
Das mag sein, doch rein rechtlich gilt: Die Vereinbarung zur Aufhebung des Mietverhältnisses ist rechtens. Das macht die Kammer unter dem Vorsitz von Hubert Fleindl bei der Verhandlung überdeutlich.
Ein wichtiger Grund: Selbst wenn man davon ausgehe, dass die Familie als Laie in Mietangelegenheiten bei der Verhandlung über die Vereinbarung überfordert war: Wenige Wochen später bestätigte Olga H. nach Ansicht des Gerichts mit ihrer Unterschrift noch einmal in einem Schreiben, dass sie mit der Vereinbarung einverstanden sei. Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes wird deshalb wohl zurückgewiesen.
Die letzte Chance wäre dann in Revision zu gehen. Wenn sie aber raus müssen, wird sich die Familie außerhalb etwas Neues suchen. Mirjam H. arbeitet im Pflegedienst: "Mit meinem Gehalt kann ich mir München dann nicht mehr leisten."