Bis zu 5.000 Euro Strafe: Illegale Prostitution in Pension

Neuhausen - Am Montag hat die Polizei eine Frau aufgegriffen, die der illegalen Prostitution nachgegangen war. Dabei hat sie nicht nur gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstoßen.
Prostitution in Neuhausen
Wie die Polizei berichtet, haben Beamte am Montagabend einen Mann vor einer Pension kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 39-jährige Münchner in einem Zimmer der Pension soeben sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung erhalten hatte.
Als die Beamten die Pension kontrollierten, trafen sie auf eine 34-Jährige aus Madrid sowie einen 32-jährigen Münchner. Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Frau der Prostitution nachgehe, ohne eine Anmeldebescheinigung zu besitzen, außerdem konnte sie keinen Aufenthaltstitel vorweisen.
Sie wurde wegen eines Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz sowie wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Prostitutionsschutzgesetz und, da Prostitution im Rahmen der Corona-Beschränkungen ohnehin verboten ist, nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angezeigt und belehrt. Der Dame drohen bis zu 5.000 Euro Strafe, da ihr außerdem das Betreiben einer Prostitutionsstätte vorgeworfen wird.