Bieseln - hier nur gegen Bezahlung
Ob im Coffeeshop, in der Bäckerei oder in der Fisch-Filiale: Immer mehr Geschäfte in München sperren ihre Klos – und verlangen Geld für den Eintritt. Die Stadt findet’s in Ordnung
Altstadt - Residenz, Hofgarten, Feldherrnhalle, Theatinerkirche und zum Schluss zur „San Francisco Coffee Company“ (SFCC). So sieht für viele ein typischer Bummel am Odeonsplatz aus.
Dabei wollen viele dort gar keinen Kaffee. Sondern nur ein schönes, sauberes Klo.
Damit ist jetzt Schluss. SFCC hat dem einen Riegel vorgeschoben – buchstäblich. Vor den Toiletten steht seit einigen Wochen ein Drehkreuz mit Münzeinwurf. Ein Euro kostet das Örtchen. Bieseln – hier nur gegen Bezahlung.
Der Grund: „Viele haben uns als öffentliche Toilette benutzt“, sagt SFCC-Sprecherin Katharina Unger. „Wir sind mit dem Putzen nicht nachgekommen. Sie wollen nicht wissen, wie die Toiletten aussahen.“ Ständig hätten sich Kunden beschwert. Deshalb das Kreuz.
Die US-Kaffee-Kette hat nicht das einzige versperrte Örtchen in München an der Ettstraße erstmal vor verschlossener Toilettentür.
Auch hier: Ein Drehkreuz mit Münzeinwurf. Das Passieren kostet 50 Cent. Außer, man hat unten konsumiert, wie ein Schild am Automaten informiert: „Gäste erhalten eine Münze von ihrer Bedienung, die Nutzung ist dann somit selbstverständlich kostenlos“. Zu lesen ist das Ganze auch auf Englisch.
Immerhin: Hier kann man sich als Kunde die Klogebühr sparen. Beim Nordsee am Viktualienmarkt ist man sich da erstmal nicht sicher: Am Fuß der Treppe im Untergeschoss pappt am Drehkreuz in Schild mit der Aufschrift „Benutzung 50 Cent“. Dass man als Kunde gratis durch dürfte, steht hier nicht. Ebensowenig im Laden.
Erst für den Pangasius zahlen – und dann fürs Pinkeln? Nordsee-Sprecher Martin Runge wiegelt ab: „Die Nutzung der Sanitäranlagen in der Nordsee-Filiale am Viktualienmarkt ist kostenlos. Die Gäste müssen zwar zunächst 50 Cent zahlen, das Geld bekommen sie jedoch gegen Vorlage der Quittung an der Kasse erstattet. Auf der Rückseite der Quittung ist dies auch vermerkt.“
Auch bei „San Francisco Coffee Company“ will man nicht von Abort-Abzocke sprechen. „Wer öfters muss, bekommt einen Chip“, sagt Sprecherin Unger. Mit dem käme man durch. Wer den Euro bezahlt, bekomme an der Schrank einen Gutschein über diesen Betrag. Den könne er inner halb von zwei Monaten bei einem Kauf einlösen. Wer aber nicht wieder kommt, kann seinen Euro abschreiben.
Gutschein, Chip – sein Geld bekommt man meist in irgendeiner Form zurück. Es bleibt aber die Frage: Ist das überhaupt erlaubt?
Ein Blick in die Bayerische Gaststättenbauverordnung zeigt erstmal: nein! Da steht unter Paragraph 24: „Die (...) erforderlichen Toiletten dürfen nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt oder nur gegen Entgelt zugänglich sein.“ Na also! Oder? Am Schluss des Dokuments steht auch: Die Verordnung tritt 2004 außer Kraft. Was jetzt?
Da hilft nur ein Anruf beim Kreisverwaltungsreferat (KVR). Das sieht bei dem Ganzen kein Problem: „Es gibt keine gesetzliche Regelung mehr, die besagt, dass Toiletten unentgeltlich sein müssen“, sagt KVR-Sprecherin Daniela Schlegel.
Rechtlich passt’s also. Außerdem macht es die Stadt nicht anders: Wer im Innenhof des Rathauses aufs Klo will, steht auch vor einer Schranke.
Der Eintritt hier: 50 Cent.