Besserer Zugang zur Isar? Wünsche abgeschmettert

Haidhausen/Bogenhausen/Lehel - Die Stadt will den Zugang zur Isar zwischen der Maximiliansbrücke und der Max-Joseph-Brücke nicht verbessern. Das geht aus einer Antwort auf einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion hervor, in dem unter anderem der Wunsch nach sensiblen Öffnungen durch Abstufungen zur Isar auf der rechten Seite geäußert wurde - damit das Kiesbett und der Fluss besser erreicht werden können.
Keine weiteren Bademöglichkeiten in Sicht
Auch zusätzliche kostenlose Bademöglichkeiten könnten so geschaffen werden. Doch genau bei jenem Punkt bleibt die Stadt beharrlich. So verweist das Referat für Gesundheit und Umwelt - mal wieder - auf das Badeverbot, das auch in dem besagten Abschnitt zwischen der Maximiliansbrücke und der Max-Joseph-Brücke gelte. Der Abschnitt, in dem das Baden erlaubt sei, befinde sich erst 200 Meter nördlich ("unterstrom") der Max-Joseph-Brücke und erstrecke sich auf der rechten Uferseite bis 200 Meter südlich ("oberstrom") des Oberföhringer Wehrs.
Stadt verweist auf den Denkmalschutz
Auch mit der Schaffung weiterer Treppenabgänge an den Ufermauern auf der linken Seite der Isar ist es nicht so einfach. Denn hier verweist die Stadt etwa auf den Denkmalschutz. "Im Bereich zwischen Maximiliansbrücke und Max-Joseph-Brücke befinden sich zahlreiche Einzelbaudenkmäler, Ensembles und das Gartendenkmal 'Maximilians- und Gasteig-Anlagen'", heißt es seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde. An der linken Isarseite befinde sich zudem das Ensemble 'Widenmayerstraße'.
Machbarkeitsuntersuchung für "Promenade am Fluss"
Eine Hoffnung für die Befürworter unterdessen gibt es: Die Schaffung zusätzlicher Treppenabgänge entlang der sogenannten innerstädtischen Isar soll im Zuge der vom Stadtrat beauftragten Machbarkeitsuntersuchung für eine "Promenade am Fluss" untersucht werden.
Grundlage für diese Machbarkeitsuntersuchung ist die verkehrliche Untersuchung, für die wiederum das Planungsreferat zuständig ist. Sie soll dem Stadtrat voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 zur Entscheidung vorgelegt werden.
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