Bei Nobel-Käfer fliegt Weinglas auf die Straße

Juwelier Jürgen Lippl sagt, dass es ihm versehentlich aus der Hand gerutscht sei. Trotzdem landet die Sache nun vor Gericht. Urteil: 1800 Euro gegen Einstellung
von  Torsten Huber
Juwelier Jürgen Lippl mit seinem Anwalt Roland Hasl vor dem Münchner Amtsgericht.
Juwelier Jürgen Lippl mit seinem Anwalt Roland Hasl vor dem Münchner Amtsgericht. © Torsten Huber

Juwelier Jürgen Lippl sagt, dass es ihm versehentlich aus der Hand gerutscht sei. Trotzdem landet die Sache nun vor Gericht. Urteil: 1800 Euro gegen Einstellung.

München - Indirekt ist Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) daran schuld, dass Juwelier Jürgen Lippl (60) jetzt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung vor dem Münchner Amtsgericht steht. Damit Friedrich im Feinkost-Tempel Käfer an der Prinzregentenstraße in Ruhe dinieren kann, wachen zwei Polizistinnen und ein BKA-Beamter vor der Tür des Nobelrestaurants. Die Polizeihauptmeisterin Birgitt P. erinnert sich vor Gericht: „Mir fiel auf, dass vom Balkon des Restaurants ständig ein zehnjähriger Junge zu uns runterschaute.“

Kurz vor 22 Uhr gibt es plötzlich einen lauten Knall. Direkt vor den Füßen der Beamten zerplatzt ein leeres Weinglas in tausend Stücke. Die Polizistin stürmt sofort ins Lokal auf den Balkon, um den Fall zu klären. Juwelier Lippl, der dort mit Freunden speist, gesteht sofort. Vor Gericht schildert er die Sache so: „In meinem restlichen Weißwein war eine Fliege. Ich wollte sie in die Blumenkästen auf dem Balkon kippen.“

Dabei sei ihm das Glas aus der Hand gerutscht: „Das Glas war wegen des kalten Weins außen ganz feucht und schlecht zu halten.“ Da damals der Bundesinnenminister, der den Vorfall nicht mitbekommt, bei Käfer sitzt, will die Polizistin keinen Fehler machen: „Es ist nichts passiert. Ich habe deshalb in der Zentrale angerufen und gefragt, wie ich weiter vorgehen soll. Man sagte mir, dass ich den Fall aufnehmen soll.“ Zurück am Tatort kommt Verkäuferin Michaela M. (45) auf die Polizistin zu. Sie sei zwei Tische weiter weg gesessen und habe gesehen, wie Lippl das Weinglas absichtlich über die Balkonbrüstung geschmissen habe.

Die Polizistin: „Wir haben dann vor dem Lokal mit Herrn Lippl gesprochen. Er hat sich entschuldigt und sagte, ihm sei das Glas beim Prosten aus der Hand gerutscht. Wir haben ihm gesagt, dass die Sache ein Nachspiel haben wird.“ Ein paar Wochen später bekommt Lippl einen Strafbefehl über 1800 Euro. Dagegen legt er mit Anwalt Roland Hasl Einspruch ein.

Nach der Vernehmung der Zeugen schlägt Richter Josef Bonkamp vor, das Verfahren gegen 1800 Euro einzustellen: „Der Vorteil: Der Fall steht nicht im Bundeszentralregister.“ Lippl stimmt zu. Anwalt Hasl meint, ein Freispruch sei aussichtslos gewesen. Lippl habe in seiner ersten Vernehmung bei der Polizei eine andere Tatversion erzählt. Das Glas sei ihm beim Zuprosten aus der Hand gerutscht. Hasl rät deshalb: „Nie ohne Anwalt eine Aussage bei der Polizei machen.“

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.