Bade-Flashmob gegen Schwimmverbot in der Isar
Die Temperaturen sollen zum Wochenende steigen. Zeit wird's für ein erfrischendes Bad in der Isar. Aber obacht: In der Innenstadt ist Baden im Fluss an vielen Stellen nicht erlaubt.
Haidhausen - Gegen das Bade-Verbot an vielen Zonen in der Innenstadt will der Verein „Isarlust“ jetzt mit einer Protestaktion in Haidhausen demonstrieren. Geplant ist ein gemeinsames „Demo“-Plantschen in der Isar, hat der Verein mitgeteilt.
Die AZ hat nachgefagt, Die Idee klingt kurios: Der Verein ruft für diesen Sonntag zu einem „Bade-Flashmob“ neben dem Kabelsteg auf. Von 15 bis 18 Uhr sollen dort alle Münchner, die gern mal außerhalb der Regel baden wollen, gemeinsam in die Isar hüpfen.
Dabei ist das Schwimmen an der Stelle neben dem Kiesstrand - zwischen Praterinsel und Muffathalle - normalerweise strikt verboten.
Der Verein wünscht sich mehr Ausnahmen. „An flachen Stellen, wo die Isar nicht gefährlich ist, sollte man generell über eine Lockerung des Badeverbots in der Innenstadt nachdenken“, sagt Initiator Benjamin David.
Auf Facebook hat der Badeprotest schon viele Fans. Auch eine Badeausicht soll es bei der Veranstaltung geben.
Doch die Stadt hat die Veranstaltung noch nicht genehmigt. Dort verweist man auf die geltende Bade- und Bootsverordnung. Und auf die Gefahren für Badende im innerstädtischen Bereich: „Mal sind das riskante Strömungen, mal die nahen Wehre“, sagt Katrin Zettler vom Referat für Umwelt und Gesundheit (RGU). Die Behörde sei gerade dabei, den Antrag des Vereins zu prüfen.
Das Kreisverwaltungsreferat müsste in einem solchen Fall eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Genauso wie das Innenministerium - denn das Gebiet am Kabelsteg fällt in die „Bannmeile des Landtags“, erklärt KVR-Sprecherin Daniela Schlegel die Rechtslage.
„Bislang darf zwischen der Reichenbach- und der Tivolibrücke in der Isar nicht gebadet werden“, kritisiert Benjamin David das Verbot. Zwischen der Reichenbach- und der Wittelsbacherbrücke ist es nur der östliche Bereich.
Ob die Verordnung aus dem Jahr 1976 generell gelockert werden soll, ist derzeit in der Diskussion. Das RGU teilt dazu aktuell mit: „Die Bade- und Bootverordnung wird novelliert. Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Fragen der Haftung werden im Wege eines Rechtsgutachtens geprüft.“ Am Ende entscheidet der Stadtrat.