Baby in München-Neuperlach ausgesetzt: Haftbefehl gegen Mutter

Die Mutter des Findelkinds aus Neuperlach sitzt in U-Haft. Weil sie ihr Baby in einem Gebüsch in Neuperlach zur Welt gebracht und einfach liegengelassen hat, wird gegen sie nun wegen versuchten Mordes ermittelt. 
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Das Grundstück, auf dem der ausgesetzte Säugling in Neuperlach gefunden wurde.
rah Das Grundstück, auf dem der ausgesetzte Säugling in Neuperlach gefunden wurde.

Neuperlach - Am Mittwoch hat die Polizei ihren aktuellen Ermittlungsstand zum ausgesetzten Baby in Neuperlach bekanntgegeben. Der kleine Justus hatte Glück, dass ihn eine Münchnerin gerade noch rechtzeitig gefunden hat. Der Bub lag demnach mindestens eine Stunde nackt und schutzlos in einer Hecke. Seine Körpertemperatur betrug nur mehr 26 Grad (AZ berichtete).

Die Neuperlacherin war mit ihrem Berner Sennenhund am Samstagmorgen Gassi gegangen. Wie üblich führte sie ihre morgendliche Runde durch die Therese-Giehse-Allee. Vor einem Mietshaus erregte etwas ihre Neugier. In der mannshohen Buchenhecke lag etwas.

Nackt lag der Säugling in der Hecke, die Nabelschnur unfachmännisch durchtrennt

Als die Frau die Zweige zur Seite drückte, sah sie ein Baby. Einen kleinen Buben. Nackt, so wie er auf die Welt gekommen war, nicht einmal in eine Decke, ein Handtuch oder zumindest ein T-Shirt gewickelt.

Die Nabelschnur hing an seinem Bäuchlein, unfachmännisch durchtrennt. Die Münchnerin informierte sofort den Rettungsdienst.

Ein Arzt stellte fest, dass der Bub bereits stark unterkühlt war. Seine Körpertemperatur betrug nur mehr 26 Grad. Für einen neugeborenen Säugling ein absolut lebensbedrohlicher Wert. Das Findelkind kam auf die Neugeborenenstation einer Münchner Klinik. Die Ärzte und Schwestern, die ihn seit dem Wochenende liebevoll aufpäppeln, gaben ihm den Namen Justus.

"Wir gehen davon aus, dass der Bub ein bis zwei Stunden in dem Gebüsch lag", sagt Oberstaatsanwalt Florian Weinzierl. Lange hätte Justus vermutlich nicht mehr durchgehalten. Seine Mutter, eine 27-Jährige aus Gießen (Hessen), hatte ihn gleich nach der Geburt ausgesetzt. Die Ermittlungsbehörden werfen ihr versuchten Mord und versuchte Körperverletzung durch Unterlassen vor.

Ein Ermittlungsrichter erließ am Dienstag in München Haftbefehl, es bestehe Fluchtgefahr. Der Vater des Buben ist noch nicht ermittelt worden.

Die Staatsanwaltschaft München I leitet die Ermittlungen

Die Mutter, die bei einer ersten Befragung durch die Frankfurter Polizei zugegeben hat, dass Justus ihr Kind ist, dürfte bald nach München gebracht werden. Nach dem Tatortprinzip leitet die Staatsanwaltschaft München I die Ermittlungen. Die 27-Jährige wird voraussichtlich in die JVA Stadelheim, ins Frauengefängnis gebracht.

Die 27-Jährige hatte am Wochenende einen Bekannten aus Neuperlach besucht. Sie gingen in einen Biergarten, feierten und verbrachten die Nacht in der Wohnung des 47-Jährigen.

Vermutlich am frühen Samstagmorgen brachte die ehemalige Küchenhilfe ihr Baby zur Welt. Möglicherweise in der Wohnung ihres Gastgebers. Der 47-Jährige hat nach eigenen Angaben nicht gewusst, dass die Frau schwanger war. Auch von der Entbindung habe er nichts mitbekommen. Er habe am Morgen lediglich etwas Blut in Bad, Flur und Wohnzimmer gesehen und weggewischt. Die 27-Jährige habe nicht ins Krankenhaus gewollt. Stattdessen bat sie darum, dass ihr Bekannter sie zum Zug nach Frankfurt bringt.

Neuperlach: Frau bringt Bub im Gebüsch zur Welt und lässt ihn liegen


Warum versuchter Mord? - Das sagt das Strafgesetzbuch

Im Fall der Kindesweglegung in Neuperlach ermitteln die Behörden also wegen eines versuchten Tötungsdelikts. In Frage kommen dabei grundsätzlich Totschlag nach § 212 Strafgesetzbuch (StGB) oder - wie bei den Ermittlungen im Neuperlacher Fall - versuchter Mord (§211 StGB).

Bis 1998 war der Neonatizid (Tötung eines neugeborenen Kindes) ein eigener Tatbestand im deutschen Strafrecht. Der Grund: Die Rechtsordnung erkannte damit eine durch die Geburt bedingte extreme psychische Ausnahmesituation einer Frau an. Daher sah der damalige § 217 StGB für Mütter, die unter Einfluss dieser Extremsituation ihr Neugeborenes töten, einen grundsätzlich geringeren Strafrahmen (Mindeststrafe 3 Jahre, in minder schweren Fällen sechs Monate bis fünf Jahre) als für Totschlag (Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren) oder Mord (lebenslange Freiheitsstrafe) vor. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer "Privilegierung". Allerdings setzte die Anwendbarkeit dieser Bestimmung voraus, dass es sich beim Opfer um ein uneheliches Kind handelte. Es wurde also unterstellt, dass eben diese Unehelichkeit der Grund für die psychische Zwangssituation der Täterin war.

Seit 1998 wird Kindestötung nunmehr unter die Tatbestände Totschlag oder Mord subsumiert. Dabei verhängen Gerichte nicht selten aber mildere Strafen wegen eines minder schweren Totschlags. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu allerdings festgestellt, dass eine besondere psychische Ausnahmesituation durch die Geburt allein dafür nicht ausreicht. Vielmehr müsse eine verminderte Schuldfähigkeit in einer generell krankhaften Störung der Persönlichkeit liegen. (SK)

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