Aufhebung der Einbahnregelung am Partnachplatz

Der Stadtrat Josef Schmid will, dass die Zillertalstraße zum Partnachplatz in zwei Richtung befahren werden kann. Jetzt hat ihm das Kreisverwaltungsreferat geantwortet.
von  jam
Der Partnachplatz in Sendling.
Der Partnachplatz in Sendling. © Google Street View

Der Stadtrat Josef Schmid will, dass die Zillertalstraße zum Partnachplatz in zwei Richtung befahren werden kann. Jetzt hat ihm das Kreisverwaltungsreferat geantwortet.

Sendling - Der Stadtrat Josef Schmid (CSU) hat am 23. August den Antrag gestellt, dass die Einbahnstraßen-Regelung am Partnachplatz aufgehoben wird. Dort können Autofahrer in der Zillertalstraße nur Richtung Partnachplatz fahren. Das Ziel von Stadtrat Josef Schmid: Die verkehrsführung am Partnachplatz neu regeln.

Jetzt hat KVR-Chef Dr. Wilfried Blume-Beyerle geantwortet:

"Die nördliche Fahrbahn des Partnachplatzes ist ab der Zillertalstraße in westlicher Richtung einbahngeregelt. Für den Fahrverkehr verbleibt wegen der Schrägparkregelung an der Südseite der Straße noch eine Durchfahrbreite von ca. 4,00 - 4,50 m.

Diese zur Verfügung stehende Breite reicht für einen Begegnungsverkehr nicht aus. Dafür wäre eine Breite von mindestens 5,50 m notwendig. Insofern müsste die Schrägparkregelung aufgehoben werden, um den notwendigen Verkehrsraum für den Zweirichtungsverkehr anbieten zu können. Dies wiederum bedeutet aber einen Verlust von 7 Parkplätzen, wenn dann nur noch das Längsparken in der Parkbucht möglich ist.

Da in diesem Teil des Partnachplatzes zahlreiche Geschäfte angesiedelt sind und auch der U-Bahn-Zugang hier situiert ist, kann einer Reduzierung des Parkraumes in diesem Umfang nicht zugestimmt werden. Die Einbahnregelung wurde vor vielen Jahren zur Verkehrsberuhigung in dem Gebiet eingeführt.

Mit Aufhebung der Einbahnregelung würde wieder ein „Schleichverkehr“ von der Ehrwalder-/Garmischer Straße über die Treffauer-/ Zillertal-/Ortler-/Ötztaler-/Nestroystraße zur Hansastraße entstehen, so dass der mit der Einbahnregelung verbundene Verkehrsberuhigungseffekt für das Wohngebiet um die Zillertalstraße nicht mehr greifen würde. Nach Ansicht des Kreisverwaltungsreferates sollte dies aber nicht in Kauf genommen werden."

 

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