Arabellahaus in München kommt nicht auf die Denkmalliste

Bogenhausen - Genau 75 Meter hoch ragt der Riegel am Arabellapark in die Höhe – und prägt seit 48 Jahren die Silhouette im Osten der Stadt. Jetzt plant der Eigentümer, die Schörghuber-Gruppe, den Abriss des markanten Gebäudes (AZ berichtete). Und schon jetzt ist klar: Der Denkmalschutz wird das bekannte Hochhaus nicht retten.
"Wir haben das Gebäude genau geprüft und uns lang, lang Gedanken gemacht", sagt Mathias Pfeil, Chef des Landesamtes für Denkmalpflege, der AZ. Eine Denkmaleigenschaft könne dem Arabellahaus dennoch keine zugeschrieben werden.
"Es ist ein stinknormales Scheibenhochhaus mit einer charakteristischen, netzartigen Fassade", so Pfeil, "bloß halt ein bisserl größer". Und: Auch in der damaligen Zeit "kein bisschen innovativ". Dem Gebäude von 1969 komme deshalb eben keine architektonische Vorbildwirkung für München zu – und auch sonst keine gesellschaftliche Bedeutung mit einer besonderen Aussage.
Für den Eintrag auf der Denkmalliste "reicht es einfach nicht"
Zumal auch die Idee von Bauherr Josef Schörguber († 1995), eine Stadt in der Stadt mit deiner Mischnutzung zu errichten, zwar angefangen, später aber nicht mehr umgesetzt worden sei. Deshalb bleibt für Pfeil für das 23-stöckige Gebäude mit seinen 500 Wohnungen, 100 Praxen und Büros sowie Münchens höchstgelegenem Swimmingpool nur eine Schlussbewertung: Für den Eintrag auf der Denkmalliste "reicht es einfach nicht".
Also kommt der sanierungsbedürftige Bau weg – die Schörghuber-Gruppe lotet gerade erste Möglichkeiten eines Neubaus aus. Ist es nicht doch irgendwie schade darum?
"Leid täte es mir jetzt nicht unbedingt", sagt der Generalkonservator. Wober er eines gerne zugeben mag: "Es ist ein spannender Bau, markant, der durchaus stadtbaulich prägend wirkt." Das Ganze sei schon "was Besonderes". Mehr aber leider halt nicht.
Bezüglich des geplanten Neubaus hat er der Schörghuber-Gruppe deshalb auch zu einem vorsichtigen Umgang an dieser Stelle in Bogenhausen geraten – und zudem, eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit sowie Bürgerbeteiligung zu berücksichtigen.
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