Angriff auf Taxifahrer: Täter wird wegen versuchten Mordes angeklagt

Ein Fahrgast schlug einen Taxifahrer auf der Leopoldstraße zusammen. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Mord aus.
von  az
Der Angriff auf den Taxifahrer Jozsef N. war äußerst brutal. Der Täter wird nun wegen versuchten Mordes angeklagt.
Der Angriff auf den Taxifahrer Jozsef N. war äußerst brutal. Der Täter wird nun wegen versuchten Mordes angeklagt.

Schwabing - Nach der brutalen Prügelaktion auf einen Taxifahrer hat die Staatanwaltschaft den Beschuldigten wegen versuchten Mordes angeklagt.

Nach einer Auseinandersetzung zwischen einem Taxifahrer und seinen Fahrgästen fängt Salih Ü. an, den damals 61-jährigen Fahrer zu verprügeln. Auch als dieser am Boden liegt, lässt er nicht von ihm ab und tritt ihm mehrfach gegen den Kopf.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war Ü. in der Nacht von Samstag, 12. Dezember 2015, mit einem Freund feiern. Um 3 Uhr morgens machten sie sich auf die Suche nach einem Taxi am Odeonsplatz und stiegen bei Jozsef N. ein. Auf Höhe der Leopoldstraße 126 soll es dann zunächst zu einem Streit gekommen sein. Jozsef N. verweigerte die Weiterfahrt, nachdem sich der Freund des Angeklagten im Taxi übergeben hatte. Zusätzlich verlangte er 30 Euro für die Reinigung des Fahrzeugs.

Der Angeklagte rastete daraufhin offenbar völlig aus. Erst brachte er den Taxifahrer mit einem Faustschlag und einem Bauchtritt zu Boden. Dann setzte er sich auf den wehrlosen Ungarn und schlug ihn mit seinen Fäusten bewusstlos. Doch auch nach den Schlägen soll der Angeklagte noch nicht aufgehört haben und mit dem Fuß auf sein Opfer eingetreten haben.

Opfer leidet bis heute unter den schweren Verletzungen

Taxifahrer Jozsef N. musste auf die Intensivstation gebracht werden, lag sogar mehrere Tage im Koma. Auch heute ist er noch nicht vollständig genesen. Noch immer sieht er doppelt und muss er eine Augenklappe tragen.  Ob er jemals wieder Taxi fahren kann ist unklar.

Mittlerweile hat Salih Ü. die Faustschläge gestanden. Dass er den Taxifahrer getreten habe, bestreitet er weiter.

Wegen der niederen Beweggründe hat die Staatsanwaltschaft die Klage noch einmal abgeändert. Statt dem anfänglich angeklagten versuchten Totschlag muss sich Salih Ü. nun wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten.

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