Alte Eiben in Solln gefällt

Erst 2012 hieß es, die 90 Jahre alten Eiben in der Josephinenstraße seien wertvoll für die Vogelwelt. Doch nun wurden die alten Eiben gefällt.
von  Maximilian Witte
Kahler Vorgarten in Solln.
Kahler Vorgarten in Solln. © privat

Erst 2012 hieß es, die 90 Jahre alten Eiben seien wertvoll für die Vogelwelt. Doch nun wurden die alten Eiben gefällt.

Solln - Joachim Horn steht im Garten vor den abgesägten Stümpfen seiner zwei alten Eiben. Dabei standen die 90 Jahre alten Bäume doch unter Schutz und waren erst 2012 von der Unteren Naturschutzbehörde als wertvolle Vogelnähr- und Schutzbäume eingestuft worden.

Er kann es immer noch nicht fassen, wie seine Nachbarn es nach mehreren Jahren der Auseinandersetzung doch noch geschafft haben, die beiden Bäume fällen zu lassen. Allerdings ist die Geschichte der beiden Eiben in der Josephinenstraße in Solln kein normaler, typisch deutscher Nachbarschaftsstreit. Herr Horn und seine Frau Eva Horn-Jettenberger waren mit der „Komfortwohnbau Dech&Schulz GmbH“ aneinandergeraten.

Jetzt haben sie ihren Kampf verloren.

Alles begann vor drei Jahren damit, dass Dech&Schulz ein neues Mehrfamilienhaus auf ihrem Grundstück bauen ließ und beantragte, die beiden Eiben fällen zu lassen. Die 18 Meter hohen Bäume nahe der Grundstücksgrenze im Süden des Gartens würden zu einer extremen Verschattung des Gebäudes führen, was im Prinzip ein valider Grund für einen Fällantrag gewesen wäre.

Die Untere Naturschutzbehörde jedoch lehnte den Antrag ab, da die Bäume besonders schützenswert seien und für die Vögel vor Ort als wertvoller Rast-, Nist- und Futterplatz dienten.

Während der mehrmonatigen Bauarbeiten wurden die Bäume deshalb aufwendig geschützt, unter anderem mit einem zwei Meter hohen Schutzzaun und einem sogenannten „Wurzelvorhang“, also ganz im Sinne der Horn-Jettenbergers. 2013 wurde der vom Naturschutz gebeutelten Firma Dech&Schulz zumindest genehmigt, die Bäume etwas beschneiden zu lassen. Auch dies wurde unter den wachsamen Augen von Herrn Horn durch eine Gartenbaufirma professionell erledigt.

Als dann im September 2014 ein Gutachter der Unteren Naturschutzbehörde auftauchte, um über einen neuen Fällantrag von Dech&Schulz zu entscheiden, wähnten sich die Horn-Jettenbergers auf der sicheren Seite und fielen aus allen Wolken, als der Gutachter lapidar feststellte: Tja, die Bäume sähen ja nicht mehr sehr gut aus. Die könnten weg.

Keine Bezugnahme auf die letzten Gutachten und keine Einschätzung der möglichen Gesundung der Bäume wurde vorgenommen.

„Der Gutachter sagte, er habe den ‘Ist-Zustand’ zu beurteilen, sonst nichts“, berichtet Joachim Horn. Es will ihm nicht in den Kopf, dass die Untere Naturschutzbehörde anscheinend völlig willkürlich mal so und mal so entscheiden kann, ohne den Prozess der Urteilsfindung im Mindesten zu erläutern. Noch nicht einmal eine Nachpflanzung wurde gestattet, weil kein Platz vorhanden sei. Für die Horn-Jettenbergers klingt das wie Hohn. Ist es möglich, dass man einfach nur oft genug einen Antrag stellen muss, wenn einem ein Baum nicht passt, oder standen vielleicht doch die wirtschaftlichen Interessen der Dech&Schulz GmbH im Vordergrund, wie die Horn-Jettenbergers nur vermuten können?

Da von der Unteren Naturschutzbehörde noch nicht mal der Name des verantwortlichen Gutachters zu erfahren war oder Beurteilungskriterien für Fällgenehmigungen vorgelegt wurden, sind wohl auch in Zukunft Anträge bei der Unteren Naturschutzbehörde reine Glückssache. Je nachdem.

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