Aggressiver Maskenverweigerer: Mann bespuckt DB-Sicherheitsmitarbeiter

Am Dienstagabend hat ein 34-jähriger Mann am S-Bahnsteig des Münchner Hauptbahnhofs gegen die bestehende Maskenpflicht verstoßen, sich dann gegen die Maßnahmen der DB-Sicherheit zur Wehr gesetzt und einen Mitarbeiter angespuckt.
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Die Staatsanwaltschaft entschied, den Mann dem Haftrichter vorzuführen. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft entschied, den Mann dem Haftrichter vorzuführen. (Symbolbild) © Bundespolizei

Ludwigsvorstadt – Ein aggressiver Maskenverweigerer hat  am Münchner Hauptbahnhof Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn und Beamte der Bundespolizei beschäftigt. Wie die Bundespolizei berichtet, war der 34-Jährige am Dienstag gegen 18.30 Uhr ohne Mund-Nasen-Bedeckung am S-Bahnsteig unterwegs gewesen und hatte gegen einen Schaukasten mit Fahrplanauskünften getreten. Eine Streife der Deutsche Bahn Sicherheit beobachtete das. Im Gespräch mit den Mitarbeitern habe sich der Mann sogleich aggressiv verhalten und das Tragen einer Maske verweigert.

Hauptbahnhof: Maskenverweigerer spuckt DB-Security ins Gesicht

Als ihn die Sicherheitsmitarbeiter  aus dem Bahnhof führen wollten, wehrte er sich und spuckte einem 38-jährigen Security ins Gesicht - daraufhin wurde er zu Boden gebracht und gefesselt. Auch im Kontakt mit den alarmierten Bundespolizisten beruhigte sich der Wohnsitzlose nicht. Die Beamten nahmen den Mann fest und brachten ihn zur Wache. Dabei ließ sich der 34-Jährige immer wieder nach hinten fallen, um sich dem Griff der Bundespolizisten zu entziehen.

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Maskenverweigerer wird dem Haftrichter vorgeführt

Im Rahmen der polizeilichen Überprüfung stellte sich heraus, dass für ihn Hausverbot für den Münchner Hauptbahnhof besteht. Auf der Dienststelle beleidigte er die eingesetzten Beamten und zeigte einem Polizisten den Mittelfinger. Die Staatsanwaltschaft entschied, den Mann am Mittwoch dem Haftrichter vorzuführen.

Die Bundespolizei ermittelt nun wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Hausfriedensbruchs sowie versuchter Sachbeschädigung gegen den 34-Jährigen. Wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erwartet ihn zudem ein Bußgeldverfahren.

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2 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Dr. Schönfärber am 03.02.2021 16:07 Uhr / Bewertung:

    Anspucken werte ich in dieser Zeit als gefährliche Körperverletzung.
    Etliche Monate würden dem eh schon Verhaltensauffälligen gut tun.

  • Le Bavarois am 03.02.2021 19:13 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Dr. Schönfärber

    Mein Eindruck ist, dass dieser Täter besser in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht wäre, so lange, bis er Dank therapeutischer Massnahmen keine Gefahr mehr für Leib und Leben anderer darstellt.

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