Afghane (17) will Prosecco-Flasche als Waffe benutzen

Ein junger Afghane droht dem Mitarbeiter eines Schnellrestaurants, ihm eine Sektflasche über den Kopf zu ziehen. Nach der Festnahme stellt sich heraus, dass der Mann bereits sieben Mal Asyl beantragt hat –  jedes Mal unter einem anderen Namen.
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Bundespolizisten haben am Bahnhof in Pasing einen 17-jährigen Mann aus Afghanistan festgenommen.
Martha Schlüter Bundespolizisten haben am Bahnhof in Pasing einen 17-jährigen Mann aus Afghanistan festgenommen.

München - Ein junger Mann aus Afghanistan hat am Sonntagmittag einen Mitarbeiter eines Schnellrestaurants im Bahnhof Pasing mit einer Sektflasche bedroht und beleidigt. Die alarmierten Bundespolizisten nahmen den rabiaten Gast, der keinen Ausweis bei sich hatte, mit zur Dienststelle. Dort gestalte sich die Identitätsfeststellung viel aufwändiger als erwartet: Der mutmaßlich 17-jährige Afghane hatte bereits mit sieben verschiedenen Personalien Asyl in München beantragt.

Was war passiert?

Als ein Angestellter den Jugendlichen bat, das Schnellrestaurant zu verlassen, beleidigte der Afghane den 43-Jährigen und drohte ihm mit der Sektflasche. Dabei drehte er die Flasche, hielt sie am Hals und streckte sie dem Gastgeber in drohender Haltung entgegen. Mitarbeiter verständigten die Polizei.

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Die alarmierte Streife der Bundespolizei nahm den Rowdy vorläufig fest. Einen Ausweis oder Reisepass konnte der junge Afghane nicht vorzeigen. Allerdings hatte er eine Aufnahmebescheinigung und behördliche Dokumente in seinen Taschen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann sieben Mal Asyl beantragt und jedes Mal andere Personalien angegeben hatte. Sein vorgebliches Alter schwankte dabei zwischen 17 und 19 Jahren.

Ermittler der Bundespolizei überprüfen derzeit die Alias-Daten des erstmals im April 2015 behördlich erfassten Asylbewerbers. Bist dato konnten die Beamten herausfinden, dass der Afghane bereits mehrfach polizeilich aufgefallen ist, u.a. wegen räuberischen Diebstahls und Handel mit Betäubungsmitteln.

Der Beschuldigte wird heute dem Haftrichter vorgeführt.

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