Ärger um helle Weihnachtsdeko am Balkon

Weil sein Nachbar den Balkon mit etlichen Weihnachtslichtern schmückt, ist die Wohnung eines Bogenhausers auch in der Nacht taghell.
von  Jasmin Menrad
Ein Mann fühlt sich durch die helle Weihnachtsbeleuchtung seines Nachbarn gestört.
Ein Mann fühlt sich durch die helle Weihnachtsbeleuchtung seines Nachbarn gestört. © Daniel von Loeper

Bogenhausen - Wenn die Dämmerung sich über Bogenhausen senkt, wird die Wohnung von Martin Hengstmann (46) zur Disco: Vom Balkon gegenüber leuchtet und blinkt es in die Wohnung auf der anderen Straßenseite. Die Wohnung von Martin Hengstmann hat eine bodentiefe Fensterfront, in seinem Wohnzimmer veranstaltet er regelmäßig mit seiner Lebensgefährtin den "Salon 74" mit Lesungen, Kabarett und Konzerten. Zum Swing-Quartett blinkt wild das Rentier.

Seit neun Jahren wird die Beleuchtung immer heller

"Mein Nachbar soll sich an seiner Weihnachtsbeleuchtung erfreuen, aber das ist übertrieben. Zumal die Beleuchtung immer an ist und unsere Wohnung hell erleuchtet wird", sagt Hengstmann. Zweimal ist er schon rüber ins Nachbarhaus und hat einen Zettel aufgehängt. Darauf formulierte er die Bitte, die Beleuchtung gegen 22 Uhr auszuschalten. Keine Reaktion.

"Ich will Probleme lösen und keine Mauern aufbauen, deshalb habe ich mich bisher noch nicht an den Vermieter gewandt", sagt Hengstmann. Aber nach neun Jahren, in denen die Beleuchtung jährlich opulenter wird, muss eine friedliche Lösung her.

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Als die Abendzeitung beim Nachbarn anfragt, erklärt der: "Die Lichter bringen Freude ins Leben. Ich möchte aber nicht, dass sich jemand davon belästigt fühlt." Der Weihnachtsfan will beim Nachbarn Hengstmann vorbeischauen. Er will ihm vorschlagen, eine Zeitschaltuhr anzubringen. Oh du friedliche Weihnachtszeit.


Rechtslage: Wann die Deko ausgeschaltet werden muss

Mieter haben das Recht, Wohnung, Fenster und Balkon weihnachtlich zu schmücken – außer der Schmuck ist außerhalb der Wohnung angebracht. Anja Franz vom Mieterverein München e. V. sagt: "Der Schmuck muss so angebracht werden, dass er auch bei Schneesturm nicht abstürzen kann."

Wenn die Fassade angebohrt werden muss, braucht’s die Genehmigung des Vermieters. Dabei geht es nicht nur um den Geschmack des Vermieters, sondern um die örtlichen Gegebenheiten. Ist der Schmuck von außen nicht sichtbar, etwa im Innenhof, kann der Vermieter das nicht verbieten. Grundsätzlich gilt das Rücksichtnahmegebot. "Niemand darf durch Weihnachtsschmuck am Schlafen gehindert werden", sagt Franz. Sonst kann man verlangen, dass die Deko ab 22 Uhr ausgeschalten wird. Stört mich die Deko des Nachbarn, und ich wohne zur Miete, muss ich meinen eigenen Vermieter verständigen. Der muss sich kümmern. Ist man Eigentümer und hat einen uneinsichtigen Nachbarn, kontaktiert man dessen Vermieter oder schaltet selbst einen Anwalt ein.


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